In Deutschland wird die Migrationspolitik zunehmend verschärft. Eine neue Studie zeigt: Womöglich könnte das weniger abschreckend wirken, als gedacht.
Die im Herbst beschlossene Verschärfung der deutschen Migrationspolitik könnte einer neuen Studie zufolge nicht den gewünschten Abschreckungseffekt bei Flüchtlingen haben. Die Erhebung des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) im westafrikanischen Senegal zeige, dass überhaupt nur ein Teil der Befragten über Details des europäischen Asylverfahrens informiert ist, wie das RWI in Essen am Mittwoch mitteilte. Außerdem seien Asylleistungen nur selten ein Grund für die Wahl eines Einwanderungslands.
Staatliche Leistung nur für wenige ein Pull-Faktor
Auf die Frage nach ihrem bevorzugten Migrationsziel in Europa und nach den Gründen für ihre Wahl gaben demnach nur elf Prozent der Befragten an, dass staatliche Leistungen eine Rolle spielen. Die geplante Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen und die Verkürzung der Bearbeitungszeiträume für Asylanträge hätten keinen Einfluss auf die Migrationsabsichten. Ähnliches gilt demnach für eine Verdopplung der Wartezeit für Sozialleistungen.
Eine mögliche Verlagerung von Asylverfahren in ein Drittland wie Tunesien oder Ruanda senkt die Migrationsabsichten der Studie zufolge messbar, wenn auch nicht besonders stark. Für die Studie wurden 1000 Männer im Alter von 18 bis 40 Jahren in vier senegalesischen Städten befragt.
"Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass kein schneller Abschreckungseffekt von den einzelnen Maßnahmen der Bund-Länder-Kommission bezüglich der Migration aus dem Senegal zu erwarten ist", erklärt Maximiliane Sievert vom RWI. "So können wir beispielsweise in unserer Studie keine Wirkung der Bezahlkarte auf Migrationsabsichten messen. Die Auslagerung des Asylprozesses in ein Drittland könnte die irreguläre Migration möglicherweise verringern".
Bund und Länder hatten sich im November auf die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber sowie eine deutliche Beschleunigung von Asylverfahren geeinigt. Staatliche Leistungen auf dem Niveau von Sozialhilfe sollen außerdem nicht wie bisher nach 18, sondern erst nach 36 Monaten an Geflüchtete gezahlt werden. (afp/jos)
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