Zwei Jahre ist der Tod von Helmut Kohl nun her, der juristische Streit um sein Vermächtnis geht weiter. Witwe Maike Kohl-Richter erklärt ihre Motivation.
Am zweiten Todestag des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl hat seine Witwe erklärt, warum sie weiter gegen den früheren Ghostwriter ihres Mannes, Heribert Schwan, klagt.
In einem 19-seitigen Schreiben, das Maike Kohl-Richter am Sonntag im Internet veröffentlichte, heißt es: "Es ist natürlich richtig, dass ich klage, aber eigentlich klage nicht ich, sondern setze ich die Prozesse nur fort, die mein Mann im Jahr 2012 bzw. 2014 begonnen hat."
Kohl-Witwe will Textstellen verbieten
Das von Schwan 2014 veröffentlichte Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" sei "ein Paradebeispiel dafür, wie man einen Menschen mit seinen eigenen, im privaten Raum gesprochenen Worten zum Zeugen gegen sich selbst macht".
Die Witwe will erreichen, dass weitere Textstellen aus Schwans Buch verboten werden. Es geht ihr auch um die Herausgabe von Tonbändern, die während der gemeinsamen Arbeit von Kohl und Schwan zur Vorbereitung der Memoiren des Ex-Kanzlers entstanden waren.
Kohl gab Zitate nicht zur Veröffentlichung frei
Vor der Fertigstellung hatten sich die beiden Männer zerstritten. Daraufhin schrieb der Journalist auf eigene Faust sein Buch mit deftigen Zitaten, die Kohl nicht zur Veröffentlichung freigegeben hatte.
Der CDU-Politiker verklagte Schwan daraufhin. Ihm wurde eine Entschädigung zugesprochen. Kohl starb am 16. Juni 2017, bevor das Urteil rechtskräftig wurde.
Kohl-Richter schreibt, sie wolle die Tonbänder, "sobald ich sie in Händen habe und dann sorgfältig abgeschrieben und autorisiert habe, der Forschung zugänglich machen".
Kohl-Richter erklärt ihre Motivation
Dass sie sich nun zu den Verfahren gegen Schwan äußert, erklärt die Witwe damit, "dass ich, die für das Recht kämpft, mich zunehmend rechtfertigen muss, warum ich überhaupt für meinen Mann weiterklage und nach seinem Tod die Prozesse nicht einfach für erledigt erkläre".
Ihre Erklärung endet mit den Worten: "Wo kommen wir hin, wenn ein Nachlass durch Tod auf einmal vogelfrei wird oder wenn durch Tod Unrecht nicht mehr gesühnt und rechtens wird?" (hub/dpa) © dpa
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