In Belarus wurde er erst zum Tode verurteilt, dann begnadigt, freigelassen und nach Deutschland gebracht. Für Rico K. ist das Kapitel aber noch nicht beendet: Nun drohen ihm in Deutschland rechtliche Konsequenzen.
Anfang August kam Rico K. im Rahmen eines großen Gefangenenaustauschs aus einem belarussischen Gefängnis frei, nun droht ihm neues Ungemach im eigenen Land: Gegen ihn läuft bei der Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren, wie die "Welt am Sonntag" erfahren hat.
Demnach ermittelt der Generalbundesanwalt wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, strafbar gemäß Paragraf 308 des Strafgesetzbuches.
Generalbundesanwalt vermutet Teilnahme an Sprengstoffanschlag
Diesen Vorwurf hatte man K. auch in Belarus gemacht. Er war in der Ex-Sowjetrepublik unter anderem wegen Söldnertums, Terrorismus und der angeblichen Beteiligung an einem Sprengstoffanschlag zu Tode verurteilt und später von Machthaber Alexander Lukaschenko begnadigt worden. Laut "Welt am Sonntag" hatte sich das belarussische Komitee für Staatssicherheit der Republik Belarus am 27. November 2023 diesbezüglich mit einem Rechtshilfeersuchen an die deutschen Behörden gewandt.
Dem Bericht zufolge verdächtigt der Generalbundesanwalt K., sich für einen Einsatz in der Ukraine beworben zu haben. Das "Kastus-Kalinouski-Regiment", eine belarussische Freiwilligentruppe, unterstütze das von Russland überfallene Land im Kampf gegen den Aggressor. K. sei am Ende aber nicht bei dem Regiment gelandet, sondern beim ukrainischen Geheimdienst.
Rico K. beteuert seine Unschuld
Der "Welt am Sonntag" bestätigte der 30-Jährige, im Auftrag des ukrainischen Geheimdiensts SBU einen Rucksack in einem Wald in Belarus platziert zu haben. Er habe aber nicht gewusst, was darin sei, und habe keine Explosion herbeigeführt. Er sei unschuldig.
Laut dem Bericht war am Tag von K.s Freilassung die Wohnung seiner Lebensgefährtin durchsucht worden. Dass er die Vorwürfe in Belarus bestätigte, erklärte K. im Gespräch mit der "Welt am Sonntag": "Mir wurde gesagt: 'Die einzige Chance, Ihr Leben zu retten, ist, wenn Sie genau das machen, was wir Ihnen sagen.' Also habe ich alles gestanden."
Die Bundesanwaltschaft äußerte sich nicht zu dem Bericht der "Welt am Sonntag".
Schon wenn ein Anfangsverdacht besteht, dass Deutsche derartige Taten im Ausland begangen haben könnten, ist die oberste deutsche Anklagebehörde in Karlsruhe zuständig. Die Schwelle ist niedrig. Erhärten sich die Vorwürfe nicht, werden die Verfahren eingestellt. (dpa/bearbeitet von ank)
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