Der Bundestag entscheidet am Freitag über das von der Bundesregierung eingebrachte Selbstbestimmungsgesetz. Das Plenum stimmt gemäß aktualisierter Tagesordnung namentlich über das teilweise sehr umstrittene Gesetz ab. Darauf hatten sich die Fraktionen am Dienstagabend geeinigt.
Das Selbstbestimmungsgesetz sieht Erleichterungen zur Änderung von Geschlechtseinträgen vor. Künftig sollen Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern können. Die bisherige Pflicht, eine ärztliche Bescheinigung dafür vorzulegen, soll wegfallen.
Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz soll das bislang geltende Transsexuellengesetz abgelöst werden. Die Neuregelung soll auch für nichtbinäre Personen gelten - Menschen also, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen.
Bislang müssen sich Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollen, einem langwierigen und kostspieligen Verfahren unterziehen. Verbände, die die Rechte von Transmenschen vertreten, kritisieren das Prozedere seit Jahren als demütigend und begrüßen die neue Gesetzesinitiative. Scharfe Kritik am geplanten Gesetz übten zuletzt dagegen AfD und Union. Sie befürchten, dass Geschlechtseinträge dadurch künftig willkürlich geändert werden könnten.
Nach heftigen Debatten sind einige Verschärfungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung eingeflossen. So soll eine Voraussetzung für die Änderung des Eintrags sein, dass diese drei Monate im Voraus beim zuständigen Standesamt angemeldet werden muss. Für Jugendliche unter 15 Jahren soll nur der gesetzliche Vertreter die Erklärung abgeben können.
Sollte der Bundestag das Gesetz am Freitag absegnen, gilt es als beschlossen. Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich. Das Gesetz soll planmäßig am 1. November 2024 in Kraft treten. © dpa
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