- Mit einem Kommentar auf Facebook hatte sich Tübingens OB Palmer in die Debatte um Jens Lehmann und Dennis Aogo eingeschaltet - und dabei einen rassistischen Begriff mit Bezug auf Aogo benutzt.
- Die Grünen werfen dem Politiker Rassismus vor und wollen ihn aus der Partei ausschließen.
- Palmer wirft Teilen seiner Partei "Ausgrenzung" vor, räumt aber Fehler ein.
Tübingens grüner Oberbürgermeister
"Argumente in der Sache sind mir immer willkommen, ich wehre mich gegen Ausgrenzung und Denunziation", sagte Palmer. "Teile der politischen Führung der Partei haben sich der linken Identitätspolitik verschrieben."
Das Thema könnte an diesem Montag auch eine Rolle spielen, wenn der Parteirat der Grünen per Videokonferenz tagt. Parteichef Robert Habeck will sich anschließend Fragen der Journalisten stellen.
Grüne seit Jahren mit Boris Palmer im Clinch
Die Grünen werfen dem 48-jährigen Palmer wegen einer Aussage über den früheren Fußball-Nationalspieler
Der Landesparteitag in Baden-Württemberg stimmte am Samstag kurzfristig mit Dreiviertelmehrheit für ein Ausschlussverfahren. Die Südwest-Grünen rechnen damit, dass das Verfahren zwischen drei und sechs Monate dauern könnte, wie die Deutsche Presse-Agentur in Stuttgart erfuhr.
Palmer sagte der "Bild"-Zeitung: "Ich bin sicher, dass mich das Schiedsgericht freisprechen wird. Mir werden ja Vorwürfe gemacht, die meine Absichten in ihr Gegenteil verkehren. Um das für alle zu klären, habe ich mich für dieses rechtsstaatliche Verfahren ausgesprochen."
Auslöser der aktuellen Eskalation war ein Facebook-Kommentar. In einer Diskussion um die Ex-Nationalfußballer
Landesvorstand soll Parteiordnungsverfahren vorbereiten
Darin hatte eine unverifizierte Facebook-Nutzerin Aogo selbst eine Aussage zugeschrieben, in der dieser angeblich für sich selbst das N-Wort in einem sexualisierten Kontext verwendet haben solle. Mit dem Begriff N-Wort wird eine früher in Deutschland gebräuchliche rassistische Bezeichnung für Schwarze umschrieben.
Nach dem Parteitagsbeschluss soll der Landesvorstand nun ein Parteiordnungsverfahren vorbereiten und beim zuständigen Schiedsgericht einreichen. Zuständig dürfte die Kreisschiedskommission in Tübingen sein.
Sollte sie Palmer ausschließen, könnte er binnen 30 Tagen nach Bekanntgabe des schriftlichen Beschlusses das Landesschiedsgericht anrufen. Danach wäre noch eine Berufung vor dem Bundesschiedsgericht möglich. (dpa/dh)
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