Nach den Vorfällen in Chemnitz fordern Politiker, die AfD vom Verfassungsschutz überwachen zu lassen. Doch so einfach ist das nicht, erklärt ein Experte für Verfassungsrecht. Welche Voraussetzungen müssen für eine Beobachtung erfüllt sein und welche Auswirkungen könnte das haben?
Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) will eine mögliche Zusammenarbeit der AfD mit rechtsradikalen Gruppierungen vom Verfassungsschutz beobachten lassen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Verfassungsschutz tätig werden darf?
Friedhelm Hufen: Alle Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung einschließlich der Menschenwürde und zentraler Grundrechte wenden, können vom Verfassungsschutz erfasst werden.
Die Frage, ob eine Partei als Ganzes beobachtet wird, stellt sich nur im Zusammenhang mit solchen Bestrebungen. Es geht immer um Ziele, die jemand – allein oder in einer Gruppe – verfolgt, die dann beobachtet werden.
Welche konkreten Bestrebungen müssen vorliegen, damit der Verfassungsschutz aktiv werden kann?
Wenn etwa die Entscheidungsbildung durch das Volk, also die Demokratie als solche oder die Gewaltenteilung, bedroht ist. Wer etwa das Bundesverfassungsgericht abschaffen oder die Richter in ihrer Unabhängigkeit beeinträchtigen will, der verstößt gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Auch die Pressefreiheit und das Recht auf Ausübung einer Opposition dürfen nicht bedroht werden. Zentral wichtig ist die Achtung der Menschenwürde. Und gegen die Menschenwürde verstößt jeder, der Rassist ist, der andere Menschen nicht in ihrer Würde, sondern nach Volkszugehörigkeit behandelt.
Kann die Politik dem Verfassungsschutz vorschreiben, wer beobachtet werden soll?
Nein, der Verfassungsschutz hat sich nach sachlichen Gesichtspunkten zu richten, nicht nach politischen Vorgaben. In den vergangen Tagen wurde das ja so diskutiert, als könnte ein Minister den Hebel umlegen und dann marschiert der Verfassungsschutz los. So ist das nicht.
Für Abgeordnete gelten nochmals strengere Grenzen: Sie dürfen nicht in ihrer politischen Arbeit beeinträchtigt werden. Bei ihnen darf der Verfassungsschutz nur tätig werden, wenn ganz konkrete Anlässe bestehen.
Wie können diese Anlässe aussehen?
Etwa wenn der Abgeordnete selbst verfassungsfeindliche Äußerungen getan hat oder wenn offenkundig ist, dass er sich mit Verfassungsfeinden zusammenschließt. Wenn er auf einen Umsturz hinarbeitet oder Ähnliches, dem hilft auch das Abgeordnetenprivileg nicht mehr.
Wichtig ist eben, dass es um sachliche und nicht politische Fragen geht. Aber natürlich können Ereignisse wie in Chemnitz solche Anlässe liefern: Wenn AfD-Abgeordnete sich mit vorbestraften Volksverhetzern in einer Reihe zeigen, dann ist das schon ein Aspekt, der den Verfassungsschutz interessieren darf.
Welche Effekte könnte eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz haben?
Eine Auswirkung wäre zunächst einmal, dass es dem Schutz unseres Staates immer dient, wenn solche Dinge aufgedeckt werden, um unsere verfassungsrechtliche Ordnung zu wahren.
Auf der anderen Seite hemmt die Beobachtung durch den Verfassungsschutz die Arbeit der jeweiligen Partei. Man hütet sich dann möglicherweise, in eine Partei einzutreten, wenn diese dann im Verfassungsschutzbericht genannt wird. Wer etwa im öffentlichen Dienst arbeiten will, muss bei so etwas vorsichtig sein. Und das hemmt die Teilnahme der Partei an der politischen Willensbildung.
Maßnahmen des Verfassungsschutzes können auch selbst für die Demokratie gefährlich werden. So dürfen Persönlichkeitsrechte des Einzelnen nicht gefährdet werden.
Insofern ist der Einsatz des Verfassungsschutzes ein sehr scharfes Schwert.
Setzen die Befürworter der Überwachung den Verfassungsschutz Ihrer Meinung nach als politisches Instrument ein oder sehen Sie die Forderung als gerechtfertigt an?
Das kann man wohl nicht trennen. Sicher hat die Forderung im Moment auch politische Gründe. Wenn sich so etwas abspielt wie in Chemnitz, dann wird immer gefragt: Wieso tun die Verfassungsschutzbehörden nichts?
Denn gerade was den Rechtsextremismus angeht, gibt es ja Anlass zu Kritik: Beim NSU-Fall war ganz offensichtlich, dass der Verfassungsschutz seine Aufgaben nicht hinreichend erfüllt hat. Man sollte sich bloß hüten, eine Sachfrage mit parteipolitischen Dingen zu verknüpfen.
Es gibt auch das Argument, dass der AfD durch die Beobachtung eine "Märtyrerrolle" zufallen würde.
Rechtlich darf das keine Rolle spielen. Aber es kann natürlich schon sein. In den USA sehen wir das ja gerade mit Donald Trump: Je toller er es treibt, und je mehr er angegriffen wird, desto mehr hängen seine Anhänger an ihm.
Das kann natürlich hier auch passieren. Da gibt es dann auch sehr schnell Verschwörungstheorien, nach dem Motto: 'Da sieht man ja, dass die Etablierten uns nicht wollen und deshalb schlagen sie schon mit dem Verfassungsschutz zu.' Das muss man sich sehr genau überlegen, ob man das in Kauf nimmt.
Letztlich wissen wir ja auch, dass der Verfassungsschutz schon Teile der AfD überwacht.
Ja, die Jugendorganisationen der AfD in Bremen und Niedersachsen werden schon überwacht. Dazu bestand offensichtlich Anlass.
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