- Der Genesenenstatus im Parlament gilt weiterhin für sechs Monate - doch diese Sonderbehandlung stößt auf harsche Kritik aus der Politik.
- Auch ein Rechtsexperte findet, dass es für die "Ungleichbehandlung" von Bürgern und Politikern keinerlei Rechtfertigung gibt.
Rechtsexperten und Politiker kritisieren die Ausnahme für Bundestagsabgeordnete bei der allgemein verschärften Genesenen-Regelung. Der Verfassungsrechtsexperte Christian Hillgruber von der Universität Bonn sagte der "Bild" (Mittwochsausgabe), dass es für die "Ungleichbehandlung" von Bürgern und Politikern keinerlei Rechtfertigung gebe: "Entweder die Verkürzung des Genesenen-Status ist aus fachlich-gesundheitlicher Sicht geboten oder nicht, Abgeordnetenstatus hin oder her."
Die FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus sagte der Zeitung: "Sonderregelungen im Bundestag darf es nicht geben." Sie forderte eine Änderung der zugrundeliegenden Allgemeinverfügung – möglichst noch in den nächsten Tagen.
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Zuvor hatte bereits die AfD die Entscheidung des Bundestags kritisiert, dass der Genesenenstatus im Parlament weiterhin für sechs Monate gelten soll - und nicht nur drei Monate wie vom Robert-Koch-Institut kürzlich festgelegt. Ein Bundestagssprecher begründete dies auf Anfrage damit, dass die bereits vor der Änderung durch das RKI für das Parlament erlassene Allgemeinverfügung weiterhin gültig sei. (afp/mbo) © AFP
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