Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Klage der AfD dagegen zurück. Der Verfassungsschutz darf die AfD somit weiter beobachten. (Teaserbild: IMAGO/IPON)
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Urteil
Urteil: AfD darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden
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