Die Reform des Wahlrechts und die damit verbundene Verkleinerung des Bundestags hat die Ampel-Koalition im März 2023 beschlossen. Nun wird das Bundesverfassungsgericht dieser Neuregelung aber offenbar einen Riegel vorschieben.

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Vor der Verkündung des Urteils zur Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition kursiert ein Dokument, bei dem es sich um den Text der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts handeln könnte. Das Dokument war zeitweise auf der Webseite des obersten deutschen Gerichts abrufbar, mehrere Medien berichteten darüber.

Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts wollte die Darstellung, es handele sich um das Urteil, am späten Montagabend auf Anfrage nicht kommentieren und verwies auf die heutige Urteilsverkündung. Diese ist für 10.00 Uhr geplant.

Große Zufriedenheit bei der Linken

Falls das Dokument authentisch ist und tatsächlich das Urteil enthält, stuft das Bundesverfassungsgericht die Wahlrechtsreform in Teilen als verfassungswidrig ein. Dabei geht es um die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht – nach ihr zogen Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Davon profitierte bei der Wahl 2021 die Linke.

Die Linke hat sich mit den neusten Entwicklungen sehr zufrieden gezeigt. Die von der Ampelkoalition geplante Streichung der Grundmandatsregel sei eine "undemokratische" Entscheidung gewesen, "die das Bundesverfassungsgericht zurecht korrigiert hat", sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Gesine Lötzsch am Dienstag im ARD-"Morgenmagazin". Dies sei "ein Teilerfolg" für die Linke und andere kleine Parteien, stellte Lötzsch fest.

Die von der Koalition aus SPD, FDP und Grünen eingeführte Neuregelung ist seit Juni 2023 in Kraft und soll erstmals bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr angewendet werden. Mit der Reform soll die Größe des Bundestags stark reduziert werden - um mehr als 100 auf maximal 630 Parlamentarier.

Verfassungsgericht kippt neues Wahlrecht offenbar teilweise

Das Bundesverfassungsbericht hebt das neue Wahlrecht offenbar teilweise auf. Die Richter erklären die Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel für unvereinbar mit dem Grundgesetz, wie aus einer schriftlichen Fassung des Urteils hervorgeht, die kurzzeitig im Internet im Umlauf war.

Für CSU und Linke steht einiges auf dem Spiel

Um das zu erreichen, sieht die Reform künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vor – dies wird in dem bekanntgewordenen Dokument auch als verfassungskonform bewertet. Überhangmandate fielen bislang an, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustanden. Diese Mandate durfte sie dann behalten, die anderen Parteien erhielten dafür Ausgleichsmandate.

Durch den geplanten Wegfall der Grundmandatsklausel stünde insbesondere für CSU und Linke einiges auf dem Spiel. Bei der Wahl 2021 war die CSU bundesweit auf 5,2 Prozent der Zweitstimmen gekommen.

Würde sie bei der nächsten Wahl bundesweit hochgerechnet unter die Fünf-Prozent-Marke rutschen, flöge sie nach dem Ampel-Wahlrecht aus dem Bundestag - auch wenn sie wieder die allermeisten Wahlkreise in Bayern direkt gewinnen sollte. (dpa/afp/fte)

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