Seit vergangener Woche ist Donald Trump ein verurteilter Straftäter. Unterdessen ist der republikanische Präsidentschaftsaspirant recht erfolgreich darin, weitere Strafverfahren hinauszuzögern.
Der republikanische Präsidentschaftsbewerber
Bevor es weitergehen könne, müsse ein Urteil darüber vorliegen, ob die leitende Staatsanwältin ihre Ermittlungen fortführen darf, teilte das Gericht mit. Die drei Berufungsrichter - allesamt von Republikanern ernannt - haben bis März 2025 Zeit, um in der Sache zu entscheiden. Für Oktober ist eine erste Anhörung geplant. Es ist somit extrem unwahrscheinlich, dass der Prozess in Georgia vor der Präsidentenwahl im Herbst beginnt.
Staatsanwältin im Fokus
Anwälte Trumps und weiterer Beschuldigter werfen Staatsanwältin Fani Willis vor, von einer Beziehung zu einem anderen Staatsanwalt in dem Fall, Nathan Wade, unrechtmäßig finanziell profitiert zu haben. Wade sei in seiner Position überbezahlt worden und habe Willis zu gemeinsamen Luxusurlauben eingeladen, heißt es. Willis weist das zurück.
Im März hatte der zuständige Richter Scott McAfee entschieden, dass die Belege der Gegenseite nicht ausreichten, um der Staatsanwältin einen Interessenkonflikt nachzuweisen. Wade zog sich allerdings wegen eines von McAfee festgestellten "Anscheins der Unangemessenheit" aus dem Verfahren zurück. Trumps Seite reichte daraufhin einen Berufungsantrag ein, dem das zuständige Gericht im Mai stattgab. Richter McAfee ließ aber zunächst die Fortsetzung der Verhandlungen in seinem Gerichtssaal zu, während das Urteil des Berufungsgerichts noch ausstand.
Trump und mehrere andere Angeklagte müssen sich in Georgia wegen ihrer Versuche verantworten, den Ausgang der Präsidentenwahl 2020 in dem Bundesstaat zu manipulieren und ins Gegenteil zu verkehren. Der Republikaner hatte damals gegen den Demokraten Joe Biden verloren. Ihm wird vorgeworfen, unter anderem durch Druck auf politische Verantwortliche im Bund und in Bundesstaaten wie Georgia versucht zu haben, das Wahlergebnis nachträglich zu ändern.
Verzögerung spielt Trump in die Karten
Mit der Zwischenentscheidung des Berufungsgerichts vom Mittwoch liegt das Verfahren nun erst einmal auf Eis. Wenn die drei Richter geurteilt haben, kann dies im Anschluss noch vor dem Obersten Gericht des Bundesstaats angefochten werden. Sollte Willis von dem Fall abgezogen werden, könnte das Verfahren gänzlich in sich zusammenfallen. Zudem ist unklar, was passieren würde, sollte Trump nach der US-Präsidentenwahl im November erneut ins Weiße Haus einziehen. Schon jetzt verfolgt der Republikaner eine recht erfolgreiche Verzögerungstaktik - nicht nur in Georgia.
Nachdem Trump vergangene Woche in New York wegen illegaler Wahlkampffinanzierung als erster Ex-Präsident der USA in einem Strafverfahren schuldig gesprochen wurde, ist neben dem Fall in Georgia auch der Fortgang der zwei weiteren Strafverfahren gegen ihn ungewiss. Seine Anwälte haben es mit juristischen Winkelzügen geschafft, sie hinauszuzögern.
In Florida wurde der Prozessauftakt in der Affäre um die Mitnahme geheimer Regierungsdokumente auf unbestimmte Zeit verschoben. Im Wahlbetrugsverfahren in Washington steht noch eine Entscheidung des obersten US-Gerichts aus. Der Supreme Court muss in der Frage entscheiden, ob Trump in dem Fall immun gegen Strafverfolgung ist. Das dürfte wiederum Auswirkungen auf die Verfahren in Georgia und Florida haben. Auch der Supreme Court als höchstes Gericht der Vereinigten Staaten ist mehrheitlich mit Richtern besetzt, die von den Republikanern ins Amt gebracht wurden.
Keine rechtliche Hürde im Wahlkampf
Rechtlich gesehen kann Trump trotz der - noch nicht rechtskräftigen - Verurteilung in New York an der Präsidentenwahl teilnehmen. Laut Verfassung müssen Anwärter lediglich qua Geburt die US-Staatsbürgerschaft haben, mindestens 35 Jahre alt sein und seit mindestens 14 Jahren in den USA leben. Diese Kriterien erfüllt Trump. Er könnte sich selbst dann zur Wahl stellen, wenn er in Haft säße.
Das Strafmaß in New York wird am 11. Juli verkündet. Dass Trump am Ende tatsächlich ins Gefängnis kommt, gilt aber als unwahrscheinlich. Ihm kommt zugute, dass er noch nie zuvor in einem Strafverfahren verurteilt wurde. Der Richter könnte die Strafe auch zur Bewährung aussetzen, Hausarrest verfügen, eine Geldstrafe verhängen oder den ehemaligen Präsidenten zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten. Sein Anwalt hat bereits angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. (dpa/szu)
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