Neues Detail im Fall Chemnitz: Der international zur Fahndung ausgeschriebene dritte Tatverdächtige hat gegen seinen abgelehnten Asylantrag geklagt. Eine Entscheidung über die Klage steht noch aus. Allerdings ist der 22-jährige Iraker nach wie vor untergetaucht.
Im Fall des gesuchten dritten Tatverdächtigen beim Tötungsdelikt in Chemnitz ist eine Klage des Mannes am Verwaltungsgericht Chemnitz anhängig. Wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte, hat der vermutlich aus dem Irak stammende 22-Jährige gegen die Ablehnung seines Asylantrags durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geklagt.
Entscheidung über Klage steht aus
Über diese Klage sei noch nicht entschieden. "Angesichts des Untertauchens des Antragstellers ist jedoch mit einem zeitnahen Abschluss des Verfahrens bei Gericht zu rechnen", erklärte der Sprecher.
Verdächtiger ist untergetaucht
Der 22-Jährige steht im Verdacht, gemeinsam zwei anderen Asylbewerbern am 26. August einen 35-jährigen Deutschen in Chemnitz erstochen zu haben. Zwei Tatverdächtige, die angeblich aus dem Irak und aus Syrien stammen, sitzen in Untersuchungshaft. Nach dem dritten wird seit dem 4. September international gefahndet.(cs/dpa)
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