In der Affäre um vermeintlich prorussische Desinformation und den AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron hat die Generalstaatsanwaltschaft München ein sogenanntes Vorermittlungsverfahren angelegt. Die Anklagebehörde betont, dass sich daraus nicht auf einen Anfangsverdacht schließen lasse. Vorermittlungen sind gesetzlich nicht geregelt und werden oft routinemäßig aufgenommen, in diesem Fall begründete die Staatsanwaltschaft die Prüfung mit "der aktuellen Berichterstattung".
Die tschechische Zeitung "Denik N" hatte berichtet, Bystron stehe im Verdacht, mit der prorussischen Internetplattform "Voice of Europe" in Kontakt gestanden zu haben, die das Prager Kabinett jüngst auf die nationale Sanktionsliste gesetzt hatte. Möglicherweise habe er auch Geld entgegengenommen. Auf der Kabinettssitzung soll Bystrons Name gefallen sein, wie die Zeitung unter Berufung auf mehrere Minister berichtete. Ein nicht genanntes Regierungsmitglied sagte demnach unter Berufung auf den Inlandsgeheimdienst BIS mit Bezug auf Bystron: "Sie können die Übergabe von Geld als Audio belegen."
Bystron bestreitet, Zahlungen von der Internetplattform "Voice of Europe" (VoE) oder von Russen erhalten zu haben. "Zu keinem Zeitpunkt habe ich von einem Mitarbeiter von VoE (oder irgendeinem Russen) Geldzahlungen oder Kryptowährungen bekommen", schrieb er in einer Stellungnahme an die Parteispitze, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. © dpa
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