Auch nach der regierungsinternen Einigung auf das von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) favorisierte "Quick-Freeze"-Verfahren hält Bundesinnenministerin Nancy Faeser an ihrer Forderung nach einer anlasslosen Speicherung von IP-Adressen fest. Bestärkt fühlt sich die SPD-Politikerin jetzt durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen Dienstag.
Darin wird festgehalten, dass die EU-Mitgliedstaaten Internetprovidern die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen auferlegen können, allerdings unter der Voraussetzung, dass diese strikt getrennt von den dieser Adresse zugeordneten Identitätsdaten gespeichert werden. Zugriff auf die personenbezogenen Daten soll nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Verbrechensbekämpfung erlaubt sein.
"Der Europäische Gerichtshof hat durch das Urteil des Plenums aller 27 Richterinnen und Richter jetzt sehr deutlich entschieden, dass eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen zur Verbrechensbekämpfung nicht nur ausdrücklich zulässig ist, sondern auch zwingend erforderlich", sagte
Beim geplanten Quick-Freeze-Verfahren, für das
Im April einigten sich Buschmann und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) dann aber auf das Quick-Freeze-Verfahren. Buschmann erklärte sich nach der Einigung bereit zu einer Verlängerung der Mietpreisbremse, die der SPD ein wichtiges Anliegen ist. SPD-Innenpolitiker betonten, auch wenn Quick-Freeze nun eingeführt werde, wolle man die Gespräche über eine neue, rechtskonforme Vorratsdatenspeicherung fortsetzen. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Speicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden. © dpa
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