• Die Wahlpannen in Berlin könnten Auswirkungen auf das Ergebnis der Bundestagswahl gehabt haben.
  • Das vermutet CDU-Politiker Patrick Sensburg, Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages.
  • Um 18 Uhr noch an Wahllokalen wartende Menschen könnten durch erste Prognosen beeinflusst worden sein.

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Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages, Patrick Sensburg, hält es für möglich, dass die Wahlpannen am 26. September in Berlin auch Auswirkungen auf das Ergebnis der Bundestagswahl gehabt haben. Die Einschätzung der Landeswahlleitung, dass Wahlrechtsverstöße in zwei Wahlkreisen Einfluss auf das Ergebnis der Wahl zum Abgeordnetenhaus gehabt haben könnten, sei auch für die Bundestagswahl nicht ausgeschlossen, sagte der CDU-Politiker dem "Handelsblatt".

"Dass viele Bürgerinnen und Bürger noch in den Schlangen vor den Wahllokalen standen und schon Hochrechnungen und Trends sehen konnten, könnte die Wahlentscheidung bei der Bundestagswahl beeinflusst haben", argumentierte Sensburg. Hier werde eine "sehr gründliche Prüfung nötig" sein. "Ich könnte mir sogar vorstellen, dass der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages die Einsprüche gegen die Wahl in Berlin in öffentlicher Sitzung verhandeln wird", sagte der CDU-Politiker weiter.

In der Hauptstadt fanden am 26. September zeitgleich Wahlen zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Hinzu kam ein Volksentscheid über die Enteignung großer Wohnungsunternehmen. Es gab zum Beispiel Verzögerungen bei der Zusendung von Briefwahlunterlagen, falsche oder fehlende Stimmzettel sowie lange Schlangen vor den Wahllokalen. Viele Wahllokale hatten länger offen. Wähler, die vor 18 Uhr vor Ort waren, durften ihre Stimmen auch danach noch abgeben.

Berlin-Wahl hat juristisches Nachspiel

Die Landeswahlleitung kündigte am Donnerstag Einspruch gegen Wahlergebnisse beim Berliner Verfassungsgerichtshof an. In zwei Wahlkreisen habe es Rechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, sagte Landeswahlleiterin Petra Michaelis.

Der Einspruch bezieht sich zum einen auf den Wahlkreis 6 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, wo zunächst die SPD-Politikerin Franziska Becker als Siegerin gekürt wurde und nach einer Nachzählung dann der Grüne Alexander Kaas-Elias. Betroffen ist zudem der Wahlkreis 1 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, in dem der AfD-Politiker Gunnar Lindemann das Direktmandat holte. In beiden Wahlkreisen ist bei den Erststimmen der Abstand zwischen Erst- und Zweitplatziertem sehr gering.

"In diesen Fällen könnten sich Unregelmäßigkeiten mandatsrelevant ausgewirkt haben", sagte Michaelis. Als Beispiele nannte sie falsch ausgegebene Stimmzettel oder die zeitweise Schließung von Wahllokalen wegen fehlender Stimmzettel. Auch die Berliner AfD kündigte bereits Einspruch gegen die Berlin-Wahl an, zudem die Satire-Partei Die Partei. Möglich ist das erst nach Veröffentlichung des Endergebnisses im Amtsblatt. Das kann laut Wahlleitung bis zu drei Wochen dauern.

Sollte in den fraglichen Wahlkreisen tatsächlich neu gewählt werden, kann das je nach Ergebnis mehr oder weniger Auswirkungen auf die Zusammensetzung des 147 Abgeordnete umfassenden Landesparlamentes haben. Neu zu vergeben wären zwei Direktmandate, betroffen wäre auch das Zweitstimmenergebnis. In beiden Wahlkreisen zusammen könnten gut 62.000 Menschen abstimmen, also etwa 2,5 Prozent aller Berliner Wahlberechtigten. (dpa/mko)

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