Die Landtage oder Landesparlamente sind die Vertretungen der Bürger in den Bundesländern. Die Aufgaben der Landtage ähneln denen der Bundesregierung: Sie kümmern sich um die Belange der Bürger ihres Landes und kontrollieren die jeweilige Landesregierung. Außerdem sind sie befugt, Gesetze zu erlassen, die in ihrem Bundesland gültig werden.
Was ist ein Landtag?
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderalistischer Staat, der sich aus dem Zusammenschluss der Deutschen Länder bildet. Die Bundesregierung ist dafür zuständig, die gesamtdeutschen Belange zu regeln.
Was auf Bundesebene beschlossen wird, gilt also für die gesamte Bundesrepublik. Doch auch die Bundesländer haben Regierungsgewalt: Die Landesregierungen regeln die Belange, die ausschließlich das jeweilige Bundesland betreffen.
In den Flächenländern heißen diese Parlamente Landtage, in den Stadtstaaten tragen sie andere Bezeichnungen: Abgeordnetenhaus von Berlin, Hamburgische sowie Bremische Bürgerschaft.
Die Landtage werden in der Regel alle fünf Jahre neu gewählt. Eine Ausnahme bildet der Stadtstaat Bremen, hier dauert eine Legislaturperiode nur vier Jahre.
Je nach Wahlergebnis stellt eine Partei oder eine Koalition aus zwei oder drei Parteien die Landesregierung.
Der Landtag wählt anschließend den Regierungschef, den Ministerpräsidenten, der wiederum die Mitglieder seines Kabinetts, die Minister (Flächenländer) beziehungsweise Senatoren (Stadtstaaten), bestimmt.
Zusätzlich zu seiner Funktion im Landtag gehört der Ministerpräsident automatisch dem Bundesrat an.
Der Landtag: Seine Aufgaben und Kompetenzen
Was macht der Landtag eigentlich? Im weitesten Sinne entsprechen die Aufgaben des Landtags denen des Bundestags: Er wählt den Regierungschef, kontrolliert den Landeshaushalt und ist für die Gesetzgebung mitverantwortlich.
Letzteres jedoch nur eingeschränkt, denn die Gesetze, die der Landtag beschließt, dürfen sich nicht mit dem Kompetenzbereich der Bundesregierung überschneiden.
Der Landtag verabschiedet zum Beispiel Gesetze, die das Kommunalwesen, das Polizeirecht oder die Bildungspolitik betreffen.
Die wichtigste Aufgabe der Landtage ist allerdings die Kontrolle der Landesregierungen, wofür ihnen verschiedene Instrumente zur Verfügung stehen – etwa das Auskunftsrecht, die Haushaltskontrolle, der Einsatz von Untersuchungsausschüssen oder das konstruktive Misstrauensvotum.
Einfluss auf die Bundesregierung nehmen die Landtage hautsächlich durch ihre Abgesandten im Bundesrat. Dieser prüft die vom Bundestag beschlossenen Gesetze und hat das Recht, Einspruch gegen sie einzulegen.
Die Wahl des Landtags
Die Landtage werden von den Bürgern der Bundesländer in Landtagswahlen gewählt. Die Landtagswahlen der einzelnen Bundesländer finden nicht zur selben Zeit statt, sondern versetzt.
Neue Wahlen erfolgen alle fünf Jahre (mit Ausnahme von Bremen, wo es vier Jahre sind).
Die Wahlsysteme unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, wobei alle im Wesentlichen ein Verhältniswahlrecht vorsehen.
Was bedeutet das genau? Je nach Wahlsystem hat jeder Wähler eine oder mehrere Stimmen, die er einzelnen Kandidaten oder Listen geben kann.
Die Wahlsysteme der Bundesländer im Überblick
- Personalisierte Verhältniswahl mit geschlossenen Listen: Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
- Personalisierte Verhältniswahl mit offenen Listen: Bayern, Bremen, Hamburg
- Personalisierte Verhältniswahl mit Zweitmandaten für unterlegene Wahlkreiskandidaten: Baden-Württemberg
In den meisten Bundesländern vergibt der Wähler zwei Stimmen bei der Wahl des Landesparlaments, Ausnahmen bilden Baden-Württemberg und das Saarland (eine Stimme), Bremen (fünf Stimmen) und Hamburg (zehn Stimmen).
Im Allgemeinen gilt auch bei der Wahl des Landtags die Fünf-Prozent-Hürde.
Teilweise Ausnahmen bilden die Bundesländer Schleswig-Holstein und Brandenburg, wo die Parteien der dort lebenden Minderheiten einen festen Sitz im Landtag haben.
In der Vergangenheit haben große Parteien wie die CDU bzw. die bayrische CSU, die SPD oder auch die Grünen allein oder in Koalitionen mit anderen Parteien die Regierungen der Landtage gebildet.
Die Parteien, die nicht Teil einer Landesregierung werden, bilden die Opposition im Landtag. © 1&1 Mail & Media
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