• Bundeswahlleiter Georg Thiel hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa vor Gericht gebracht- und verloren.
  • Forsa hatte auch von Briefwählern die Wahlentscheidung abgefragt.
  • Wie das Gericht das Urteil begründet.

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Bundeswahlleiter Georg Thiel hat im Rechtsstreit mit dem Meinungsforschungsinstitut Forsa um die Befragung von Briefwählerinnen und Briefwählern vor der Bundestagswahl offensichtlich eine Schlappe erlitten. Nach Angaben von Forsa stellte das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem am Donnerstag verkündeten, vorläufigen Beschluss fest, dass die Veröffentlichung von Wahlumfragen zulässig ist, denen auch die Angaben von Briefwählern über ihre bereits getroffene Wahlentscheidung zugrunde liegen (AZ: 6 L 1174/21.WI).

Thiel hatte Forsa und andere Meinungsforschungsinstitute Anfang September unter Androhung eines Bußgeldes aufgefordert, im Zusammenhang mit der Sonntagsfrage zur Bundestagswahl keine Umfragen mehr zu veröffentlichen, in die Briefwahlergebnisse mit einbezogen sind. Daraufhin hatte Forsa gegen den Bundeswahlleiter Klage wegen indirekter Wahlmanipulation erhoben und zudem einen Eilantrag gegen dessen Anordnung eingereicht.

Gericht entscheidet: Dies sei keine unzulässige Wählerbeeinflussung

In seiner Entscheidung führt das Gericht nun nach Angaben von Forsa aus, dass ein bußgeldbewehrtes Verbot gleichermaßen die grundgesetzlich geschützte Handlungsfreiheit der Wahlforschungsinstitute nach Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes als auch das Recht der freien Berichterstattung der Medien nach Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes tangiere. Dies sei keine unzulässige Wählerbeeinflussung, sondern habe vielmehr "als Element der Wahlkampfberichterstattung einen Platz im öffentlichen Diskurs und Meinungsbildungsprozess".

Weiter zitiert Forsa aus dem Beschluss: "Die freie Bildung des Wählerwillens wird durch die Veröffentlichung von Umfragen unter Einbeziehung von Nachwahlbefragungen von Briefwählern im Vorfeld des Wahltags nicht beeinträchtigt." Das Vorenthalten dieser Informationen, stelle sich "dagegen sicher als Beschränkung der Informationsfreiheit dar".

Forsa: Ergebnisse von Briefwählern bilden Stand der Meinungsbildung ab

Forsa begrüßte die Klarstellung durch das Verwaltungsgericht. "Auf die Befragung von Briefwählern zu verzichten, wäre für uns keine Alternative gewesen", erklärte Forsa-Geschäftsführer Manfred Güllner. "Würden wir die Ergebnisse von Briefwählern nicht berücksichtigen, könnten wir den jeweiligen Stand der Meinungsbildung nicht adäquat abbilden." Dies wäre mit seriöser Wahlforschung nicht zu vereinbaren und hätte "ein faktisches Veröffentlichungsverbot von Wahlumfragen ab sechs Wochen vor dem Wahltermin zur Folge gehabt".

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Ein Sprecher Thiels bestätigte, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts dem Bundeswahlleiter bekannt sei. "Wir bewerten jetzt das Ergebnis" sagte er auf Anfrage weiter. Die Behörde werde sich im Detail zu einem späteren Zeitpunkt äußern. (afp/sap)

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