CSU-Chef Markus Söder geht fest von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Klagen gegen das neue Bundestagswahlrecht aus.
Ansonsten müsse die Wahl ja möglicherweise rückabgewickelt werden, sagte der bayerische Ministerpräsident am Mittwoch in München. Die Klagen der CSU, der bayerischen Staatsregierung und der Unionsbundestagsfraktion seien eingereicht, und nun könne das Gericht aktiv werden. Sollten die Karlsruher Richter zeitig nicht so eine Entscheidung in Aussicht stellen, dass es für die Wahl im Herbst 2025 genüge, würden die Kläger Antrag auf einstweilige Anordnung stellen.
Aktuell müsse sich die CSU zwar keine Sorgen machen, unter die Fünf-Prozent-Hürde zu rutschen und so den Einzug in den Bundestag zu verpassen, betonte
Im Juni hatte der Bundestag gegen den Widerstand von Union und Linkspartei das neue Wahlrecht beschlossen. Die Reform zielt auf eine Verkleinerung des Bundestags ab. Mit derzeit 736 Abgeordneten ist der Bundestag das größte frei gewählte Parlament der Welt. Das neue Wahlrecht deckelt die Sitzzahl nun bei 630. Gewählt wird weiter mit Erst- und Zweitstimme. Es gibt aber keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr.
Für die Zahl der Sitze einer Partei ist künftig allein ihr Zweitstimmenergebnis entscheidend. Das kann zur Folge haben, dass erfolgreiche Wahlkreisbewerber ihr Direktmandat nicht bekommen. Auch die Grundmandatsklausel fällt weg. Nach ihr zogen Parteien bisher auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate holten. Für die nur in Bayern wählbare CSU würde diese Regelung bedeuten, dass sie bei einem bundesweiten Ergebnis von unter fünf Prozent nicht mehr im Bundestag vertreten ist. Bei der Wahl 2021 lag ihr Zweitstimmenanteil bei 5,2 Prozent. © dpa
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