Die Volkszählung 2011 hat offenbart: In Deutschland wohnen weniger Menschen als angenommen. Der Statistik ist allerdings kein Vorwurf zu machen, die Einwohnerzahlen wurden mit verfassungsgemäßen Methoden bestimmt. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch. Die finanziellen Folgen sind für viele Städte schmerzhaft.

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Die Volkszählung von 2011 ist verfassungsgemäß erfolgt. Die Vorschriften für den Zensus zur Erhebung der Bevölkerungszahl seien mit der Verfassung vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch nach Klagen der Stadtstaaten Berlin und Hamburg.

Damit bestätigte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe grundsätzlich den Methodenwechsel zu einer stark auf Registerdaten gestützten Volkszählung im Jahr 2011.

Berlin und Hamburg verzichten auf Millionen

Der Zensus 2011 war die erste registergestützte Volkszählung in Deutschland. Dabei wurden nur zehn Prozent der Einwohner tatsächlich befragt, ansonsten griffen die Statistiker auf verschiedene Datenregister von den Einwohnermeldeämtern bis zu den Geburtenregistern zurück.

Zum Stichtag 9. Mai 2011 lebten laut der Statistik offiziell rund 80,2 Millionen Menschen in Deutschland und damit rund anderthalb Millionen weniger als zuvor angenommen.

Die im Rahmen des Zensus erhobenen Daten bilden unter anderem die Grundlage für den Länderfinanzausgleich und haben damit direkte Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Bundesländer. Von der Einwohnerzahl hängt beispielsweise ab, wie viel ein Bundesland von den Umsatzsteuer-Einnahmen abbekommt.

Berlin hatte laut der Volkszählung rund 180.000 Einwohner weniger, Hamburg knapp 83.000. Dies bedeutete für die beiden Stadtstaaten weniger Geld aus dem Länderfinanzausgleich. Sie mussten seither Jahr für Jahr auf viele Millionen Euro verzichten und gaben dem angewandten Verfahren die Schuld.

Berlin und Hamburg machten in ihren Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht geltend, dass bei der Einwohnerzählung von Gemeinden mit mehr oder weniger als zehntausend Einwohnern durch unterschiedliche Erhebungsmethoden große Städte statistisch geschrumpft seien. Die Karlsruher Richter sahen diese Methode allerdings als gerechtfertigt an.

Außerdem haben rund 340 Städte und Gemeinden vor den Verwaltungsgerichten gegen ihre neue Einwohnerzahl geklagt. Alle diese Verfahren ruhten bis zur Entscheidung in Karlsruhe. (ff/afp/dpa)

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