Die Spitze der Unionsfraktion hat sich angesichts des Erstarkens extremer Parteien für eine unaufgeregte Diskussion über Änderungen an den gesetzlichen Regeln zum Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. "Ich warne einfach vor wie auch immer gearteten Schnellschüssen", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Abgeordneten im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), am Dienstag in Berlin. Man könne in die Stärke des Verfassungsorgans Bundesverfassungsgericht vertrauen. "Ich glaube, dass für eine hysterische Debatte in dem Zusammenhang kein Anlass besteht."
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, hatte der "Welt am Sonntag" gesagt, eine Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht solle künftig eine Zweidrittel- statt eine einfache Mehrheit erfordern. Fechner verwies unter anderem auf Polen, wo man erlebt habe, wie schnell ein Verfassungsgericht lahmgelegt werden könne.
"Es spricht viel dafür, das Gericht zu härten. Man muss aber aufpassen, dass es nicht verhärtet", warnte Frei. Man dürfe nicht das Gute wollen und das Gegenteil verursachen. So seien etwa die Regeln zur Wahl der Verfassungsrichter im Bundestag und Bundesrat nichts, was man mit Zweidrittelmehrheit im Grundgesetz verankern müsse. Die Richter am Bundesverfassungsgericht werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Das Verfahren sorge auch dafür, dass ausgleichende Kandidaten gewählt würden, die nicht extreme Minderheitenpositionen verträten. © dpa
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