• Laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung will die Bundesregierung eine erneute Anklage von Mordverdächtigen ermöglichen.
  • Die Wiederaufnahmegründe für neues Strafverfahren sollen dafür erweitert werden.

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Mordverdächtigen soll in Deutschland ein zweites Mal der Prozess gemacht werden können, wenn neue Beweise vorliegen. Das berichtet die "Bild" am Dienstag unter Berufung auf eine Formulierungshilfe von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), die für die Regierungsfraktionen erstellt wurde und in der kommenden Woche im Bundestag in die erste Lesung gehen soll.

Bislang können Täter wegen des Verbots der sogenannten Doppelbestrafung nicht wegen derselben Tat erneut vor Gericht gestellt werden. Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, begrüßte das Vorhaben.

Fechner: "Schreiendes Unrecht", wenn es keinen neuen Prozess geben kann, aber neue Beweise vorliegen

"Es ist schreiendes Unrecht, wenn ein vormals freigesprochener Mörder nicht verurteilt werden kann, obwohl neue Beweise seine Tat belegen", sagte Fechner der Zeitung.

Rechtssicherheit sei ein hohes Gut. Aber bei unverjährbaren Taten wie Mord dürfe sich kein Täter sicher sein, "auch nach einem Freispruch nicht doch noch verurteilt zu werden, wenn ihn neue Beweise überführen". Wie viele andere EU-Staaten erweitere Deutschland deshalb die Wiederaufnahmegründe für ein neues Strafverfahren, kündigte der SPD-Politiker an. (dpa/AFP/ank)




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