In mehreren TikTok-Videos heißt es, der Süßstoff Aspartam sei als krebserregend eingestuft worden und der Verkauf von Coca-Cola deswegen in der EU ab Mai verboten. Das ist offenbar erfunden. Das stimmt so nicht, Coca Cola wurde nicht verboten. Im Juli bewertete die WHO den Süßstoff neu und stuft ihn nun als "möglicherweise krebserregend" ein. Beim Beachten der maximal empfohlenen Tagesdosis gilt Aspartam jedoch weiterhin als unbedenklich.

Ein Faktencheck
Update, 4. Juli 2023: Die Kommission "Gemeinsamer FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe" (JECFA) und die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), beide Teil der Weltgesundheitsorganisation (WHO), bewerten Aspartam derzeit neu. Ihre Ergebnisse sollen am 14. Juli 2023 veröffentlicht werden. Nach Veröffentlichung unseres Faktenchecks wurde durch einen Bericht der Nachrichtenagentur Reuters vom 29. Juni 2023 bekannt, dass die IARC plane, den Süßstoff als "möglicherweise krebserregend" einzustufen. Bestätigt war es bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht.
Update, 14. Juli 2023: Wir haben die Ergebnisse der Neubewertung der WHO im Text ergänzt und die Bewertung entsprechend angepasst. Diese stuft Aspartam nun als "möglicherweise krebserregend" ein, hält aber an der bisherigen unbedenklichen Tagesdosis fest. Wir haben zudem ergänzt, wie viel Aspartam in einem Liter Cola Light steckt.

Mehr zum Thema Ernährung

"Ende von Coca-Cola in Europa": Diese Behauptung in einem TikTok-Video hat das Potenzial, Fans des Getränks in Panik zu versetzen. Angeblich sei der Verkauf in der EU ab Mai verboten, weil der Süßstoff Aspartam als krebserregend eingestuft worden sei, heißt es in dem Beitrag weiter. Darunter finden sich Hunderte Kommentare – von Menschen, die skeptisch sind, aber auch von solchen, die der Behauptung glauben.

Das stimmt s nicht: Es gibt keine Belege für ein angebliches Verbot des Getränks in der EU. Dass Aspartam von der EU als krebserregend eingestuft worden sei, stimmt nicht. Der Süßstoff ist in der EU und Deutschland seit Jahrzehnten als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Die WHO bewertete Aspartam im Juli 2023 neu und stuft ihn jetzt als "möglicherweise krebserregend" ein. Eine Tagesdosis von 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht gilt aber weiterhin als unbedenklich. Um diese Grenze zu überschreiten, müsste eine 60 Kilogramm schwere Person mehr als 18 Liter Cola light am Tag trinken.

Lebensmittelsicherheitsbehörde der EU bewertet Aspartam in momentan gebräuchlichen Mengen als unbedenklich

Der Süßstoff Aspartam ist in verschiedenen Lebensmitteln enthalten, etwa in einigen Süßwaren, Kaugummis oder Getränken. Klassische Coca-Cola ist gar nicht mit Aspartam, sondern mit Zucker gesüßt. Der Stoff findet sich aber in den Light- und Zero-Versionen des Getränks.

Anders als auf TikTok behauptet, ist Aspartam von der EU nicht als krebserregend eingestuft worden. Die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA hat mehrfach wissenschaftliche Studien zu dem Süßstoff geprüft und kam zu dem Schluss, dass eine Menge von 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht eine Dosis sei, die man täglich bedenkenlos aufnehmen könne. "Diese wissenschaftliche Einschätzung behält ihre Gültigkeit", erklärte uns ein Beamter der EU-Kommission auf Nachfrage per E-Mail.

Allein mit dem Trinken von zum Beispiel Cola light lässt sich diese empfohlene Tagesdosis normalerweise nicht überschreiten. In Deutschland gibt Coca-Cola auf seiner Unternehmenswebseite keine genauen Mengenangaben zu Aspartam an, aber auf der Schweizer Seite des Unternehmens heißt es, Cola light enthalte 130 Milligramm Aspartam pro Liter. Eine 60 Kilogramm schwere Person (unbedenkliche Tagesdosis: 40x60= 2400 Milligramm) müsste folglich mehr als 18 Liter Cola light am Tag trinken, um diese Grenze zu
überschreiten.

Die EFSA bewertet den Stoff Aspartam regelmäßig neu, wenn Studien auf ein mögliches Risiko hindeuten: So etwa 2009, als eine Studie ein erhöhtes Krebsrisiko bei Ratten im Zusammenhang mit Aspartam feststellte. Die EFSA fand jedoch keine Hinweise, dass Aspartam krebserregend sei.

Im Jahr 2013 veröffentlichte die EFSA eine vollständige Risikobewertung zu Aspartam mit dem Ergebnis, dass "Aspartam und seine Abbauprodukte für die allgemeine Bevölkerung (einschließlich Säuglingen, Kindern und Schwangeren) unbedenklich" seien. Eine Ausnahme bilden Menschen mit der Stoffwechselerkrankung Phenylketonurie, die einen Abbaustoff des Süßungsmittels namens Phenylalanin meiden müssen. Lebensmittel, die Aspartam enthalten, sind in der EU daher zusätzlich mit dem Hinweis "Enthält eine Phenylalaninquelle" gekennzeichnet.

Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) nennt bisher 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag als unbedenkliche Tagesdosis. Der Wert wurde von einer Expertenkommission, die die Gefährlichkeit von Lebensmittelzusatzstoffen einschätzt, festgelegt. Diese Kommission nennt sich "Gemeinsamer FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe“ oder kurz JECFA.

Sowohl JECFA als auch die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), die ebenfalls zur WHO gehört, haben Aspartam 2023 neu bewertet. Am 14. Juli stufte IARC Aspartam als "möglicherweise krebserregend" ein. Die Einstufung erfolgte auf Grundlage "begrenzter Beweise“ für Krebs beim Menschen, insbesondere für eine Art von Leberkrebs, so die WHO in einer Mitteilung. JECFA hielt in ihrer Neubewertung an der bisherigen unbedenklichen Tagesdosis fest.

Sicherheit von Aspartam auch in Deutschland geprüft

In Deutschland ist Aspartam seit 1990 zugelassen. Zuletzt veröffentlichte das Bundesinstitut für Risikobewertung im Februar 2023 eine Einschätzung, ob der vermehrte Konsum verschiedener Süßungsmittel, inklusive Aspartam, Gesundheitsrisiken berge. Das Institut kam zu dem Schluss, dass die Mehrheit der Studien keine Gesundheitsbeeinträchtigung bestätigten. Es bemängelte jedoch, dass die aktuelle Datenlage zur gesundheitlichen Wirkung von Süßstoffen nicht für eine abschließende gesundheitliche Risikobewertung ausreiche.

Britta Schautz von der Verbraucherzentrale Berlin wies auf unsere Nachfrage auf die Bewertung der EFSA hin, da die Zentrale selbst keine toxikologischen Einschätzungen abgeben könne. "Jedoch empfehlen wir generell, Zucker nicht einfach gegen Süßungsmittel auszutauschen, sondern lieber zu reduzieren."

Mehr zum Thema Ernährung

CORRECTIV ist ein gemeinnütziges, unabhängiges und vielfach ausgezeichnetes Recherchezentrum. Die investigativen Journalisten recherchieren langfristig zu Missständen in der Gesellschaft, wie dem Cum-Ex-Steuerraub oder illegaler Parteifinanzierung.
Eine eigene Faktencheck-Redaktion - CORRECTIV.Faktencheck - überprüft irreführende Behauptungen und Gerüchte in den sozialen Medien. Die Faktenchecker erklären, wie Falschmeldungen unsere Wahrnehmung beeinflussen und wie Sie sich vor gezielten Falschmeldungen schützen können.
Immer freitags erhalten Sie die neuesten Faktenchecks zu Gerüchten im Netz direkt in Ihr Postfach: Abonnieren Sie hier den CORRECTIV Newsletter.
Wenn Sie auf mögliche Falschmeldungen oder Gerüchte stoßen, können Sie diese CORRECTIV.Faktencheck zur Überprüfung schicken — entweder über den CrowdNewsroom oder über WhatsApp an die +49-151-17535184.
JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.