Rostock - - Mehlwurm, Heuschrecke und Hausgrille waren schon länger erlaubt. Inzwischen ist auch die Larve des Getreideschimmelkäfers, auch Buffalowurm genannt, von der EU als Lebensmittelzutat zugelassen worden. Seither häufen sich Anfragen bei den Verbraucherzentralen, ob Insekten in Lebensmitteln einfach untergemischt werden dürfen.

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Insekten sind wie andere Zutaten auch kennzeichnungspflichtig. Sie müssen in der Zutatenliste aufgeführt werden, so Antje Degner von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Und die Hersteller, die Lebensmittel mit Insekten oder Insektenmehl anbieten, würden den Insektengehalt derzeit ausdrücklich bewerben - da Insekten im Moment noch ein teures Nischenprodukt sind.

Krebstier-Allergiker können auf Insekten reagieren

Allergiker sollten beim Verzehr von Insekten vorsichtig sein, so die Verbraucherschützerin. Denn wer allergisch auf Krebs-, Weichtiere oder Hausstaubmilben reagiert, könne eine solche Reaktion auch bei Insekten zeigen. Bei zugelassenen Insekten müssen Hinweise zum allergenen Potenzial in unmittelbarer Nähe zum Zutatenverzeichnis aufgedruckt werden.

Insekten gelten in Europa als neuartige Lebensmittel. Sie benötigen im Gegensatz zu traditionellen Lebensmitteln eine Zulassung. Diese muss bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit beantragt werden. Antragssteller müssen etwa Studien vorweisen, dass das Lebensmittel nicht gesundheitsschädlich sind.  © dpa

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