Neuer Fahrplan und vielleicht bald bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte und Paketboten: Auch im Dezember 2019 treten wieder einige Neuregelungen in Kraft. So könnte es wegen einer neuen EU-Richtlinie bald mehr Lebensmittelkontrollen geben. Außerdem ändert sich etwas für Whatsapp-Nutzer.
Kein Newsletter-Versand mehr über Whatsapp
Whatsapp will Unternehmen daran hindern, über Whatsapp ungefragt Newsletter oder andere Massennachrichten zu verschicken. Die Firma, die zu Facebook gehört, sieht das als Verstoß gegen ihre Nutzungsbedingungen, und kündigte an, ab dem 7. Dezember gegebenenfalls rechtlich dagegen vorzugehen - zumindest wird aber wohl das entsprechende Konto gesperrt.
Whatsapp sei eine "private Messaging-Plattform", schreibt das Unternehmen auf seiner Website. Ein vom Nutzer nicht autorisierter, automatisierter Versand von Nachrichten oder überhaupt ein Massenversand von Nachrichten - dazu gehören auch Newsletter - passe nicht dazu. Whatsapp dazu zu verwenden sei ein Missbrauch der App, zumal die Firma Apps habe, die speziell für Geschäftskontakte gedacht sind.
Neuer Fahrplan bei der Bahn
Ab dem 15. Dezember gilt für alle Züge der Deutschen Bahn der neue Winterfahrplan. Anders als in den Jahren davor wird es laut "Bild" dieses Mal keine Preiserhöhungen geben – zumindest nicht im Fernverkehr. Auf Dauer soll Bahnfahren sogar eher günstiger werden: In ihrem Klimapaket hat die Bundesregierung beschlossen, die Mehrwertsteuer auf Zugtickets zu senken. Ob es schon Anfang 2020 der Fall ist, ist unklar. Diese Maßnahme muss neben anderen nach Willen des Bundesrats neu verhandelt werden.
Der neue Fahrplan sieht unter anderem vor, dass auf den Strecken zwischen Berlin und Frankfurt am Main, Berlin und München sowie Hamburg und Köln künftig mehr Züge fahren. Es gibt auch eine neue Strecke, nämlich zwischen Dresden und Rostock, und täglich einen Nachtzug mehr zwischen Zürich und Hamburg. Tickets für Verbindungen nach dem neuen Plan können seit Mitte Oktober gebucht werden.
Bald mehr Geld für Pflegekräfte?
Bereits am 29. November trat das Gesetz für bessere Löhne in der Pflege in Kraft. Damit soll erreicht werden, dass Menschen, die in der Pflege arbeiten, künftig besser bezahlt werden. Derzeit gilt in der Branche ein Mindestlohn von 10,55 Euro im Osten Deutschlands und 11,05 Euro im Westen. Bundesgesundheitsminister
Der Pflege-Mindestlohn gilt bis April nächsten Jahres, für die Zeit danach gibt es noch keine Regelung. Anders als in anderen Branchen gibt es in der Pflege eine Kommission, die über den Mindestlohn für die Beschäftigten berät. Das Bundesarbeitsministerium ist in dieser Kommission dabei, leitet sie sogar, ist aber nicht stimmberechtigt.
Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung nun den Druck erhöhen, in der Branche zu einer besseren Bezahlung zu kommen. Sie sieht dafür zwei Möglichkeiten: einen flächendeckenden Tarifvertrag (den gibt es in der Pflege bislang nicht) oder eben eine Anhebung des Mindestlohns nach 2020.
Nicht zuletzt soll damit der Pflegeberuf attraktiver gemacht werden, der Mangel an Fachkräften ist in der Branche besonders groß. Bislang werden Pflegekräfte nicht nur zu niedrig, sondern auch sehr unterschiedlich entlohnt. Laut Bundesregierung verdienen in der Altenpflege sowohl Hilfs- als auch Fachkräfte erheblich weniger als in der Krankenpflege.
Gegen Schwarzarbeit bei Paketdiensten
Ein anderes Gesetz, das für bessere Arbeitsbedingungen sorgen soll, ist schon seit dem 23. November in Kraft: das sogenannte Paketboten-Schutz-Gesetz. Es nimmt Paketdienste für Praktiken ihrer Subunternehmer in Haftung, wenn die für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Sozialabgaben zahlen.
In der Paketbranche sind Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug offenbar besonders verbreitet. Bei einer Razzia im Februar 2019 stellte der Zoll fest, dass jedes sechste Beschäftigungsverhältnis in der Branche "tendenziell kritisch" war. "Arbeitende Menschen werden ausgebeutet, oft Menschen aus Mittel- und Osteuropa, die nur wenig Deutsch sprechen", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dazu.
Das neue Gesetz soll Abhilfe schaffen: Wenn festgestellt wird, dass ein Subunternehmer keine Sozialabgaben zahlt und das Geld nicht bei ihm eingetrieben werden kann, muss der Paketdienst, für den der Subunternehmer Aufträge erledigt, dafür geradestehen.
Allerdings kann sich dieser Paketdienst (im Gesetz "Generalunternehmer" genannt) von der Haftung befreien, wenn er nachweisen kann, dass das Subunternehmen sich bislang nichts hat zuschulden kommen lassen.
Strengere Lebensmittelkontrollen in der EU
Angesichts einiger Lebensmittelskandale (Stichwort: Listerien in der Wurst) hat die Europäische Union (EU) einen Rahmen für strengere Lebensmittelkontrollen geschaffen. Mit einer neuen Verordnung, die am 14. Dezember in Kraft tritt, sollen die Kontrollen EU-weit standardisiert und verschärft werden.
Außerdem können für Kontrollen jetzt Gebühren verlangt werden, was den Missstand beseitigen soll, dass bislang das Geld für mehr Überprüfungen fehlt. Eine Studie des EU-Verbraucherverbandes BEUC hatte vor einiger Zeit ergeben, dass die Zahl der Kontrollen seit Jahren sinkt – in Deutschland um mehr als 20 Prozent zwischen 2007 und 2017.
Darüber hinaus soll bei den Überprüfungen in Zukunft mehr auch auf Betrügereien geachtet werden - wenn zum Beispiel als hochwertig verkaufte Lebensmittel mit minderwertigeren Inhaltsstoffen "gestreckt" werden. Der Verbraucherschutz Bundesverband (vzbv) begrüßte in einer Stellungnahme die neue Richtlinie, gab aber zu bedenken, dass die gut gemeinten Vorhaben jetzt auch umgesetzt werden müssten.
Verwendete Quellen:
- Bundesregierung: Gesetzliche Neuregelungen im Dezember 2019, Nachunternehmerhaftung: Paketboten werden besser abgesichert und Gute Pflege verdient gute Bezahlung: Bessere Löhne in der Pflegebranche
- Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017
- Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv): EU-Kontrollverordnung – ein Rahmen, der gestaltet werden muss
- Spiegel.de: Prüfer ohne Geld: Zahl der Lebensmittelkontrollen sinkt deutlich
- Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: "Ausbeutung einen Riegel vorschieben"
- Mdr.de: Gesundheitswesen: Spahn fordert 14 Euro Mindestlohn in der Pflege
- Whatsapp-Website: Unauthorized use of automated or bulk messaging on WhatsApp
- Webseite der Deutschen Bahn: Fahrplanwechsel: Der neue Winterfahrplan 2019/2020
- Bild.de: Das ändert sich für Bahnfahrer
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.