Jeden Monat treten neue Gesetze und Verordnungen in Kraft. Im Februar betreffen sie vor allem Medikamentenhersteller, Apotheken und alle, die einen Staubsauger kaufen möchten.

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Denn wegen eines Protestes eines Herstellers dürfen Staubsauger schon seit dem 19. Januar keine Energielabel mehr tragen. Eine andere Produktgruppe wird hingegen fortan zusätzlich gelabelt: Medikamente.

Gegen Medikamentenfälscher

Mit einer individuellen Nummer und einem Siegel auf den Verpackungen von Arzneimitteln wollen die Staaten der Europäischen Union (EU) Medikamentenfälschern das Geschäft erschweren.

Denn der Handel mit solchen Produkten ist ein ernst zu nehmendes Problem - und zwar nicht nur für die Pharmafirmen, die damit wiederum um ihr Geschäft gebracht werden, sondern auch für Patienten, die Gefahr laufen, gepanschte Medikamente zu sich zu nehmen.

Das neue System soll, vereinfacht gesagt, den Weg eines Medikaments von der Produktion bis zur Ausgabe an den Kunden oder Patienten im Krankenhaus oder in der Apotheke nachvollziehbar machen.

An jeder Station wird die Nummer jeder einzelnen Verpackung eingescannt, so dass es künftig unmöglich sein soll, dass sich Medikamente darunter mischen, deren Herkunft nicht klar ist.

Am 9. Februar soll es losgehen, dann müssen alle Beteiligten ihre Systeme entsprechend umgerüstet haben. Ende des vergangenen Jahres gab es noch Zweifel daran, ob das klappt.

Einige Experten prognostizierten Lieferengpässe, weil offenbar bei weitem noch nicht alle Pharmafirmen, Krankenhäuser und Apotheken für die Umstellung bereit waren.

Staubsauger erstmal ohne Energielabel

Das Energielabel, der bunte Aufkleber mit den Angaben zu Verbrauch und Energieeffizienz von Elektrogeräten, ist vielen Verbrauchern beim Kauf eines neuen Gerätes ein guter Ratgeber. Wer sich aber jetzt einen neuen Staubsauger kaufen möchte, wird ohne diese Angaben auskommen müssen.

Ein Staubsaugerhersteller meldete nämlich Zweifel an, ob die Kriterien zur Prüfung der Energieeffizienz überhaupt wirksam sind - und ein Gericht hat diese Zweifel bestätigt.

Konkret ging es darum, dass der Energieverbrauch der Staubsauger mit leeren Beuteln getestet wurde. Das entspricht aber nach Ansicht des klagenden Herstellers (dessen Geräte übrigens gar keine Beutel haben) und auch des Gerichts nicht der Lebenswirklichkeit. Schließlich saugt man wohl in den wenigsten Fällen mit leerem Beutel.

Und da zumindest einige Staubsauger mit gefülltem Beutel offenbar mehr Strom verbrauchen als mit leerem Beutel, lautete das Urteil letztlich: Das Label ist in dieser Form nicht aussagekräftig.

Whatsapp bald mit Werbung?

Eine andere Neuerung betrifft Whatsapp-Nutzer. Die Messaging-App kommt ja bislang ohne Werbung aus, dafür hatte eine Vereinbarung zwischen den Whatsapp-Gründern und dem neuen Besitzer der App, Facebook, gesorgt.

Diese Vereinbarung läuft nun aus. Laut Medienberichten soll die Werbung im Status-Bereich laufen, der Chat soll vorerst werbefrei bleiben.

Erstmal keine weiteren Dieselfahrverbote

In Hamburg gilt es in einigen Straßenzügen, in Stuttgart bereits für die ganze Umweltzone und in Frankfurt am Main sollte es eigentlich am 1. Februar kommen: das Dieselfahrverbot. Das Land Hessen hat diese Idee aber nun erst einmal zurückgestellt und will andere Maßnahmen zur Luftverbesserung prüfen.

Handelsabkommen zwischen der EU und Japan

Was hingegen am 1. Februar tatsächlich in Kraft tritt, ist ein Handelsabkommen zwischen der EU und Japan. Damit wollen die beiden Vertragspartner ihre Handelsbeziehungen verbessern, Schranken abbauen und den Warenverkehr besser fließen lassen.

Emissionshandel geht weiter

Schon Ende Januar ist die Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) in Kraft getreten. Sie ist die deutsche Umsetzung einer EU-Reform, in der unter anderem festgelegt wurde, wie stark die Treibhausgas-Emissionen in den Jahren 2021 bis 2030 sinken sollen.

Nämlich pro Jahr um 48 Millionen Tonnen, derzeit sind es 38 Millionen Tonnen pro Jahr.

Um das zu erreichen, hat die EU schon vor mehr als zehn Jahren das Konzept des Emissionshandels entwickelt. Der funktioniert so: Es wird ein Gesamtwert an Treibhausgas-Emissionen festgelegt, der nicht überschritten werden darf.

Dieses Kontingent wird dann auf die Unternehmen aufgeteilt, die Treibhausgase emittieren. Nach Angaben der Bundesregierung sind das EU-weit rund 12.000. Jedes von ihnen bekommt kostenlose Zertifikate, die sie zum Ausstoß einer gewissen Menge davon berechtigen.

Braucht ein Unternehmen mehr Zertifikate, muss es sie von Firmen kaufen, die ihre nicht benötigen.

Der zulässige Gesamtwert wird jedes Jahr abgesenkt. Die Idee ist, dass in der Folge der Preis für die Zertifikate steigt. Das soll zu einem Umdenken bei den Unternehmen führen.

Denn anstatt immer weiter Zertifikate zu kaufen, sollen sie dazu gebracht werden, andere Wege zu suchen, ihre Emissionen zu reduzieren. Umweltschützer kritisieren jedoch, dass derzeit noch zu viele Zertifikate im Umlauf seien und dieser Anreiz somit gar nicht gegeben ist.

Erwerbsminderungsrente steigt

Menschen, die wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nur eingeschränkt erwerbsfähig sind, können eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Seit diesem Jahr gilt die Verlängerung der Zurechnungszeit. So wurde das Alter von 62 Jahren und drei Monaten auf 65 Jahre und acht Monate angehoben.

Das bedeutet, dass die Rentenversicherung die Rente so berechnet, als hätte der Arbeitnehmer bis zum Ende des 65. Lebensjahres gearbeitet. Damit steht ihm mehr Geld zu als bisher. Die Regelung gilt rückwirkend auch für alle, die ab dem 1. Januar 2019 Erwerbsminderungsrente beziehen.

Ab dem 1. Januar 2020 wird die Zurechnungszeit in weiteren Monatsschritten entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze auf das Alter 67 angehoben.

In einer früheren Version dieses Artikels wurde berichtet, dass die Erwerbsminderungsrente von nun an bis zum 65. Lebensjahr ausgezahlt wird. Richtig ist, dass die Zurechnungszeit bis 65 Jahre und acht Monate verlängert wurde.

Verwendete Quellen:

  • Website der Bundesregierung: "Das ändert sich zum Februar 2019"
  • Schreiben an die Beteiligten betreffen die Umsetzung der Vorschriften über die Sicherheitsmerkmale gemäß der Richtlinie 2011/62/EU über gefälschte Arzneimittel
  • Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: "Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Reform des Emissionshandels (1. August 2018)"
  • Website der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt: Emissionshandel verstehen
  • Website der Bundesregierung: "Kein Energielabel für Staubsauger"
  • Welt.de: "Der Dyson-Prozess könnte das Ende des Energielabels bedeuten"
  • taz.de: "Das EU-Parlament knickt ein"
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