Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Neuerungen für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Von höheren Mindestlöhnen für Pflegekräfte über neue Regeln für Elterngeld bis hin zur Reform des Namensrechts: Veränderungen stehen bevor, die viele Lebensbereiche betreffen. Was auf Sie zukommt – hier im Überblick.

Mehr zum Thema Verbraucher

Bereits im Januar 2025 kommen zahlreiche Veränderungen wie die Grundsteuerreform, Recyclingpflicht für Altkleider, neue Grenzen für Mini- und Midijobs oder neue Preise für Porto und Deutschlandticket auf Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zu.

Im Laufe des Jahres folgen dann weitere Neuregelungen. Diese zum Beispiel:

Fotos für Personalausweis und Reisepass

Ab Mai 2025 soll die Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und ausländerrechtlichen Dokumenten deutschlandweit vereinfacht werden: Fotos werden während der Antragstellung in der Behörde aufgenommen. Biometrische Lichtbilder aus dem Studio oder Fotoautomaten sollen digital an die Behörde übermittelt werden.

Neue Elterngeld-Grenze

Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung für Eltern, die nach der Kindesgeburt zu Hause bleiben. Bislang lag die Einkommensgrenze bei 200.000 für Paare und Alleinerziehende. Für Eltern von Kindern, die nach dem 1. April 2025 auf die Welt kommen, sinkt die Einkommensgrenze auf 175.000 Euro. Durch die Anpassung sollen allgemeine Kürzungen der Elterngeldbeträge für alle Bezieher von Leistungen vermieden und Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen besser geschützt werden.

Reform des Namensrechts

Die Reform des Namensrechts soll am 1. Mai 2025 in Kraft treten und gilt für alle, auf die deutsches Namensrecht anwendbar ist. Kernpunkte sind erweiterte Wahlmöglichkeiten bei Doppelnamen für Ehegatten und Kinder, wobei Namensketten auf maximal zwei Nachnamen beschränkt werden. Außerdem sind unter anderem folgende Regelungen geplant:

  • Ein Bindestrich bei einem Doppelnamen wird nicht mehr verpflichtend sein.
  • Bereits verheiratete Paare können nachträglich Doppelnamen wählen.
  • Scheidungskinder können den geänderten Namen des betreuenden Elternteils übernehmen.
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaften können für ihre Kinder einen gemeinsamen Doppelnamen wählen.
  • Geschlechtsangepasste Familiennamen, wie beispielsweise in der sorbischen Tradition üblich, werden ermöglicht.
  • Adoptierte Erwachsene müssen den Namen ihrer Adoptiveltern nicht mehr annehmen. Sie können auf Wunsch ihren Geburtsnamen behalten oder einen Doppelnamen wählen.

Nationaler Veteranentag im Juni

Der im April 2024 vom Bundestag beschlossene Veteranentag wird erstmals am 15. Juni 2025 abgehalten. Mit dem nationalen Veteranentag sollen Dienst und Einsatz von aktiven oder ehemaligen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr gewürdigt werden.

Höhere Mindestlöhne für Pflegekräfte

Ab dem 1. Juli 2025 erhalten Pflegekräfte bundesweit mehr Geld. Die Erhöhung des Mindeststundenlohns fällt abhängig von der jeweiligen Qualifikationsstufe aus. Pflegehilfskräfte erhalten ab Juli 16,10 Euro, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro und Pflegefachkräfte 20,50 Euro.

Verkleinerung des Bundestages

Aktuell ist die Sollgröße von 598 Abgeordneten im Bundestag mit 736 Mitgliedern deutlich überschritten. Die im Sommer 2023 von der Ampelkoalition beschlossene Wahlrechtsreform zur Reduzierung der Abgeordnetenzahl wird den Bundestag im Jahr 2025 verschlanken – und soll rund 100 Millionen im Jahr einsparen. Die seit 2002 stetig gewachsene Zahl der Bundestagsmandate soll dauerhaft auf 630 begrenzt werden.

Lesen Sie auch

Barrierefreiheit wird online ausgebaut

Ab dem 28. Juni 2025 sind Online-Händler verpflichtet, sich an die "Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz" (BFSGV) zu halten. Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also beispielsweise Online-Shops, über die Produkte oder Dienstleistungen verkauft werden oder Online-Banking, müssen barrierefrei gestaltet sein. Dadurch sollen auch Menschen mit Behinderungen problemlos Zugang zu Online-Angeboten haben.

Zeitumstellung 2025

Die Zeitumstellung fällt im Jahr 2025 auf den 30. März und auf den 26. Oktober. Im März wird die Uhr von der Winterzeit auf Sommerzeit umgestellt, und zwar von 2 auf 3 Uhr. Im Oktober geht es um 3 Uhr zurück auf 2 Uhr in die Winterzeit. Kleine Eselsbrücke: Im März werden die Terrassenmöbel nach vorne auf die Terrasse gestellt. Im Oktober stellt man die Möbel zurück ins Winterquartier.

Verwendete Quellen

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.