Nach der Sommerpause treten viele Neuregelungen in Kraft – und wichtige Fristen laufen bald ab. Auch verschwinden bestimmte Produkte wegen mehr Klima- und Umweltschutz aus dem Handel. Das erwartet uns im September 2023.

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i-Kfz - die Autozulassung wird digital

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) führt mit dem Projekt i-Kfz stufenweise die Digitalisierung von Fahrzeugzulassungen ein. Zum 1. September tritt Stufe 4 der i-Kfz in Kraft. Somit können Bürger ihre Fahrzeuge online an-, ab- und ummelden.

Auch diese Maßnahmen können digital erledigt werden:

  • Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
  • Wiederzulassung
  • Tageszulassung
  • Eine Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen

Juristische Personen wie Autohäuser oder Betreiber von Flotten profitieren ebenfalls von dieser Neuerung. Durch die sogenannte Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt können sie bequem eine hohe Fahrzeuganzahl anmelden. Wie i-Kfz funktioniert, wird auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr erklärt.

Aus für Halogen-Pins

Die Ökodesign-Richtlinie der EU sorgt dafür, dass auch im September wieder Leuchtstoffe vom Markt verschwinden. Nachdem zuletzt Leuchtstoffröhren des Typs T5 und T8 verboten wurden, kommt im September das Aus für die Halogen-Pins G4, G9 und GY6.35. Restbestände dürfen noch abverkauft werden. Auch können Verbraucher vorhandene Leuchtmittel weiterhin verwenden – bis ihnen endgültig das Licht ausgeht. Durch das Verbot bestimmter Leuchtmittel soll die Umstellung auf umweltfreundlichere Produkte wie LED schrittweise erreicht werden.

E.ON senkt Preise für Strom und Gas

Kunden des Energieanbieters E.ON dürfen sich ab September über niedrigere Energiekosten freuen. Deutschlands größter Energieanbieter gibt die gesunkenen Großhandelspreise an seine Strom- und Gaskunden weiter. In der Grundversorgung wird Strom durchschnittlich um 18 Prozent günstiger, Gas in der Grundversorgung um rund 28 Prozent.

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Rente: Frist auf Antrag für Härtefallfonds endet

Um Härtefälle in der Ost-West-Rentenüberleitung abzumildern, wurde vom Bund die Stiftung Härtefallfonds ins Leben gerufen. Berechtigte können Einmalzahlungen in Höhe von 2.500 Euro oder 5.000 Euro beantragen. Der Härtefallfonds richtet sich an Personen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und Zuwanderer sowie deren Angehörige aus der ehemaligen Sowjetunion.

Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland, beziehungsweise danach, ob es der Stiftung Härtefallfonds bis Ende März 2023 beigetreten ist. Um von der Einmalzahlung zu profitieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So muss die gesetzliche Rente etwa auf Niveau der Grundsicherung liegen. Die einmalige Leistung muss bis zum 30. September 2023 bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds beantragt werden.

Fristen: Steuererklärung, Elster, Energiepreispauschale

Im September enden weitere wichtige Fristen, die bestimmte Personengruppen nicht verstreichen lassen sollten:

  • Steuererklärung 2022: Wer die Steuererklärung ohne einen Steuererklärer macht, muss diese für das Jahr 2022 bis Ende September, spätestens aber bis zum 2. Oktober ans zuständige Finanzamt übermitteln.
  • Elster: Das digitale Steuerportal Elster speichert ab dem 18. September nur noch Nachrichten aus der Rubrik "wichtig". Andere Nachrichten werden nach einem Jahr gelöscht. Ein Blick ins Postfach lohnt sich also.
  • Energiepreispauschale: Studenten und Schüler von Fachschulen können noch bis zum 30. September online eine Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen.

Förderung von Elektro-Autos

Hier wird gespart: Ab dem 1. September können nur noch Privatpersonen den Umweltbonus für den Kauf eines Elektro-Autos beantragen. Zuvor profitierten auch Selbstständige, Vereine und Unternehmen vom Förderprogramm Elektromobilität.

Hydraulischer Abgleich der Gasheizung

Wer ein größeres Mehrfamilienhaus mit mindestens zehn Wohneinheiten und einer Gasheizung besitzt oder eine Wohnung in solch einem Gebäude vermietet, muss bis zum 30. September seiner Pflicht nachkommen, einen hydraulischen Abgleich durchführen zu lassen.

Gleiches gilt für Nichtwohngebäude im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes mit einer beheizten Fläche ab 1.000 Quadratmetern. Die Maßnahme dient dem Zweck, dass Wärme effizient und gleichmäßig durch die Heizkörper fließt – angepasst an die benötigte Wärmezufuhr für den jeweiligen Raum. Durch eine optimale Einstellung der Heizungsanlage wird weniger Energie verbraucht.

Verwendete Quellen:

  • bmdv.bund.de: Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert "i-Kfz"
  • eur-lex.europa.eu: Verordnung (EU) 2019/2020 der Kommission
  • eon.com: Ad-hoc-Meldung: Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 MAR
  • verivox.de: Energiekonzern Eon senkt Preise und erhöht Prognose
  • bmas.de: Leistung der Stiftung und Voraussetzungen
  • einmalzahlung200.de: 200 Euro Einmalzahlung für Studierende, (Berufs-)​Fachschülerinnen und Fachschüler
  • finanzamt-bw.fv-bwl.de: Abgabefristen für jährlich abzugebende Steuererklärungen für die Jahre 2020 - 2024
  • bafa.de: Elektromobilität: Neue Förderbedingungen für den Umweltbonus ab 2023
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