Wem ist noch nicht mal sein Geldbeutel verloren gegangen oder zumindest eine Tasche liegen geblieben? Aber wie sieht es eigentlich aus, wenn man etwas findet? Darf man Fundsachen behalten? Hat man ein Recht auf Finderlohn? Wir klären auf.

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Grundsätzlich: Abgabepflicht!

Zunächst kann man sich merken: Grundsätzlich muss der Verlierer oder Eigentümer sofort kontaktiert werden und der verlorene Gegenstand zurückgegeben werden.

Abgabe, aber wo?

Findet man einen Geldbeutel, scheint die Kontaktaufnahme einfach. Was ist aber zu tun, wenn der Gegenstand weder Hinweise auf die Person noch auf deren Aufenthaltsort gibt? In diesem Fall ist die Fundsache bei der zuständigen Behörde abzugeben: Also bei der Polizei oder im nächsten Fundbüro.

Eine Ausnahme!

Behalten darf man die Fundsachen also normalerweise nicht. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Ist das Fundstück weniger als 10 Euro wert, so muss es nicht abgegeben werden.

Und was ist mit dem Finderlohn?

Wer sich an seine Pflichten als Finder hält, kann tatsächlich in den meisten Fällen Finderlohn verlangen. Das geht aber nur, wenn die Fundsache mehr als 50 Euro wert ist und nicht in einer öffentlichen Behörde selbst oder in einem öffentlichen Verkehrsmittel gefunden wurde.

Ist der Gegenstand weniger als 500 Euro wert, so stehen dem Finder ganze fünf Prozent des Wertes zu. Bei noch wertvolleren Fundsachen besteht der Finderlohn aus fünf Prozent der 500 Euro und drei Prozent des restlichen Wertes. Hat der Fund nur ideellen Wert, kann der Eigentümer die Höhe des Finderlohns selbst bestimmen. (ika)

Quellen:

  • fundbuerodeutschland.de: Informationen zum Fundrecht
  • das.de: Recht auf Finderlohn?
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