Das bargeldlose Bezahlen an den Supermarktkassen wird immer beliebter. Der Kunde bezahlt mit seiner Unterschrift oder der PIN. Aber warum muss man eigentlich manchmal unterschreiben und ein anderes Mal die Geheimzahl eingeben? Wir klären auf.

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Das Zahlen mit Unterschrift oder PIN macht für den Händler einen großen Unterschied. Wenn Sie an der Supermarktkasse unterschreiben müssen, nennt sich dieses Verfahren "Point of Sale (dt. Verkaufsstelle) ohne Zahlungsgarantie" (POZ). Sie erteilen dem Händler zwar die Erlaubnis, den Betrag per Lastschrift von Ihrem Konto abzubuchen. Dieser hat aber keine Garantie, dass das Konto auch wirklich gedeckt ist. Sollte der Kunde nicht über genügend Geld verfügen, erfährt dies der Händler erst einige Tage später.

Händler zahlt bei PIN-Eingabe

Bei der Zahlung mit PIN besteht dieses Risiko nicht. Das Gerät prüft das Konto des Kunden und erkennt sofort, ob es gedeckt ist. Der Betrag wird dann noch im Supermarkt vom Konto abgebucht. Aus diesem Grund nennt sich dieses Verfahren auch "Point of Sale" (POS), weil es sich bei der Verkaufsstelle um die Kasse handelt.

Diese Zahlungsmethode hat für die Händler allerdings nicht nur Vorteile. Da das Geldinstitut Informationen über das Konto des Kunden weitergibt, müssen die Händler bei jeder Zahlung mit PIN 0,2 bis 0,3 Prozent des Einkaufswertes an die entsprechende Bank des Kunden zahlen.

Die Händler bekommen dadurch zwar die Sicherheit, die Zahlungsmöglichkeit ist aber auch mit einigen Mehrkosten verbunden. Im Gegensatz zu der Variante mit PIN ist das Lastschriftverfahren per Unterschrift vollkommen kostenlos. Aus diesem Grund setzen Händler zum Teil die für sie sicherere und teils die kostenfreie Zahlungsvariante ein. Das Kassensystem entscheidet meistens nach dem Zufallsprinzip, ob der Kunde beim aktuellen Bezahlvorgang unterschreiben oder seine PIN eingeben muss.

(ff)

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