Ab dem 5. Februar will Amazon bei allen Prime-Video-Kunden Werbung schalten. Wer das nicht möchte, muss dann 2,99 Euro im Monat zusätzlich bezahlen. Verbraucherschützer sehen darin eine unzulässige Preiserhöhung und kündigen eine Klage an. Wer sich jetzt schon dagegen wehren will, dem stellt die Stiftung Warentest einen Musterbrief zur Verfügung.

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Klage gegen Amazon wegen dessen Ankündigung des Schaltens von Werbung im Streaming-Dienst Prime Video angekündigt. Amazon habe seine Kunden "vor vollendete Tatsachen" gestellt, sagte vzbv-Chefin Ramona Pop dem "Handelsblatt" (Freitag). Die Änderung sei zu kurzfristig angekündigt worden und werde ohne explizite Zustimmung der Kunden eingeführt.

Werbefreiheit bei Amazon Prime kostet 2,99 Euro

Amazon hatte vor wenigen Tagen bekannt gegeben, ab kommender Woche "in begrenztem Umfang" Werbung in Filmen und Serien zu schalten. Nähere Angaben zu Länge und Häufigkeit der Spots machte der Konzern zunächst nicht. Wer keine Werbung will, muss dafür einen Aufschlag von monatlich 2,99 Euro zahlen.

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Der vzbv sieht darin "eine wesentliche Vertragsänderung" und dafür muss nach gesetzlichen Vorgaben die Zustimmung der Nutzer eingeholt werden. Diese seien aber lediglich kurzfristig über die Änderung informiert worden. Auch handle es sich um eine "versteckte Preiserhöhung", denn der Kunde müsse künftig knapp drei Euro mehr für das Angebot zahlen, das er zuvor bezogen hatte.

Der vzbv habe die deutsche Amazon-Tochter wegen "Missachtung von Verbraucherrechten" zunächst abgemahnt, sagte Pop. Die Klage soll in den kommenden Wochen folgen. Die vzbv-Chefin geht davon aus, dass Prime-Video-Nutzer "weiterhin Anspruch auf die werbefreie Option für den bisher vertraglich vereinbarten Betrag" haben.

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So können Sie Widerspruch einlegen

Auch die Stiftung Warentest hält die Neuerungen bei Amazon für rechtswidrig. Die Werbeeinblendungen seien eine Preiserhöhung und daher ohne Zustimmung der Kunden unzulässig.

Wer sich gegen die Forderung wehren will, findet auf der Webseite der Stiftung Warentest einen Musterbrief. Allerdings weise Amazon diese Forderung bislang zurück, als nächster Schritt blieben den Nutzern nur rechtliche Schritte. (cze)

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