Gute Nachrichten für Mieter in Deutschland: Gehörte deren Wohnung zunächst der Stadt und wird dann an neue Eigentümer verkauft, kann dennoch ein lebenslanges Wohnrecht im Kaufvertrag rechtsgültig festgeschrieben werden. Die neuen Eigentümer dürfen den so geschützten Mietern demnach nicht kündigen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz langjähriger Mieter bei kommunalen Immobilienverkäufen gestärkt. Sichert die Stadt den Mietern im Kaufvertrag mit dem neuen Eigentümer ein lebenslanges Wohnrecht zu, macht das eine Kündigung unmöglich. Der Mieter könne sich im Streit mit dem Vermieter direkt auf die Klausel berufen, entschieden die obersten Zivilrichter in Karlsruhe am Mittwoch in einem Streitfall aus Bochum (Az. VIII ZR 109/18).
Dort hatten Mieter nach 37 Jahren in ihrer Wohnung die Kündigung bekommen. Die Stadt hatte das Siedlungshaus, das früher einem Bergwerksverein gehört hatte, 2012 veräußert. Im Kaufvertrag war festgeschrieben, dass der Käufer das bestehende Mietverhältnis übernimmt und die Mieter ein "lebenslanges Wohnrecht" haben. Dennoch kündigten die neuen Eigentümer den Mietern. Nach der Kündigung beriefen sich die Mieter auf die Kündigungsschutzklausel in dem Kaufvertrag.
Neue Eigentümer scheitern vor Gericht
Die daraufhin von den Eigentümern erhobene Räumungsklage blieb vor dem Amts- und dem Landgericht in Bochum erfolglos. Im Revisionsverfahren bestätigte auch der BGH die vorherigen Entscheidungen.
Bei den im Kaufvertrag enthaltenen Bestimmungen zum lebenslangen Wohnrecht handele es sich um einen "echten Vertrag zugunsten Dritter", entschieden die Bundesrichter. Damit habe der Mieter eigene Rechte gegenüber dem Käufer des Hauses als neuem Vermieter, welche die Kündigung ausschlössen.
(afp/dpa/ska)
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