Im Juli treten wieder Neuregelungen in vielen Bereichen in Kraft. Einiges wird teurer, an anderen Stellen gibt es dafür mehr Geld. Ein Überblick.
Höhere Freibeträge für Empfänger von Bürgergeld
Ab dem 1. Juli 2023 dürfen Bürgergeldempfänger, die einer Tätigkeit nachgehen, einen größeren Anteil ihres Einkommens behalten. Durch die großzügigeren Einkommensfreibeträge soll der Anreiz für die Bezieher erhöht werden, einer Arbeit nachzukommen. Liegt das erwirtschaftete Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro, können zukünftig 30 Prozent des Einkommens ohne Abzüge behalten werden.
Gute Neuigkeiten gibt es auch für Studenten und Schüler. Für sie erhöhen sich die Freibeträge für Einkommen bis zur Minijob-Grenze. Diese liegt aktuell bei 520 Euro. Für Auszubildende steigt die Grenze für Freibeträge ebenfalls. So können sie mehr von ihrer Ausbildungsvergütung behalten. Wer sich ehrenamtlich betätigt, kann bis zu 3.000 Euro Aufwandsentschädigung im Jahr anrechnungsfrei beziehen.
Ende der Maestro-Funktion auf Girokarten
Die beliebte Zahlfunktion Maestro ermöglicht es, im In- und Ausland mit einer deutschen Girokarte Geld abzuheben oder im Geschäft zu bezahlen. Das US-Unternehmen Mastercard wird keine neuen Girokarten mehr mit Maestro ausstellen. Maestro sei nicht mehr zeitgemäß, da das System nicht ausreichend auf den Online-Handel ausgelegt ist, heißt es in einem Statement des Unternehmens.
Debitkarten mit Maestro-Funktion können jedoch bis zum Ablaufdatum der Karte verwendet werden. Neuere Bankkarten sind mit einem anderen Zahlsystem ausgestattet, das besser an die digitalisierte Welt angepasst ist.
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Weiterbildungen werden mehr gefördert
Empfängern von Bürgergeld werden ab dem 1. Juli 2023 zudem bessere Fördermöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung angeboten. Unter dem Motto "Ausbildung vor Aushilfsjob" sollen Prämien für erfolgreich abgeschlossene Zwischen- und Abschlussprüfungen dazu motivieren, eine Qualifikation zu erwerben.
Ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro soll einen zusätzlichen Anreiz schaffen. Maßnahmen, die der nachhaltigen Integration dienen, werden mit einem Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro attraktiver gemacht. Zudem sollen ganzheitliche Coaching-Maßnahmen den Eintritt in die Arbeitswelt erleichtern.
Mutterschaftsgeld und Erbschaft zählen nicht mehr als Einkommen
Auch für Erben und Mütter, die Bürgergeld empfangen, treten im Juli neue Regelungen in Kraft. Mutterschaftsgeld wird dann nicht mehr wie gehabt als Einkommen angerechnet. Gleiches gilt für eine Erbschaft. Sie zählt dann als Vermögen. Nur wenn das Erbe den Freibetrag übersteigt, kann es zu einer Rückforderung kommen. Dieser liegt im ersten Bezugsjahr bei 40.000 Euro, anschließend bei 15.000 Euro.
Rentenangleichung in Ost und West
Im Juli steigen die Renten im Osten des Landes um 5,86 Prozent, im Westen um 4,39 Prozent. Inbegriffen sind Altersrenten, gesetzliche Unfallrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten und Renten aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse. Mit der Erhöhung ist der Rentenwert ein Jahr früher als geplant in Ost und West gleich hoch.
Was das für Rentnerinnen und Rentner genau bedeutet und wo eine potenzielle Falle bei der Steuer lauert, lesen Sie hier:
Beitragsanpassung für die Pflegeversicherung
Insbesondere für kinderlose Angestellte wird die Pflegeversicherung ab Juli teurer. Familien mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren werden hingegen finanziell entlastet. So sieht die neue Tarifgestaltung aus:
- Der allgemeine Beitragssatz steigt von 3,05 Prozent des Bruttolohns auf 3,4 Prozent.
- Ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren wird der Beitragssatz um jeweils 0,25 Prozent verringert.
- Kinderlose Personen müssen statt bisher 3,4 Prozent 4 Prozent des Bruttoeinkommens an die Pflegeversicherung zahlen.
Dass kinderreiche Familien stärker entlastet werden, basiert auf dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022. Dieser besagt, der Gesetzgeber müsse den Erziehungsaufwand von Eltern und die Mehrbelastung bei steigender Kinderzahl stärker berücksichtigen. Durch die höheren Beitragszahlungen soll die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung gesichert werden.
Gasspeicherumlage wird erhöht
Die im Zuge der Energiekrise eingeführte Gasspeicherumlage wird im Juli 2023 von 59 Cent pro Megawattstunde auf 1,45 Euro steigen. Gaskunden zahlen somit mehr als doppelt so viel wie zuvor für die Umlage. Die Gebühr fällt zusätzlich zum Gaspreis an. Mit der Gasspeicherumlage soll die Speicherung von Gasvorräten finanziert und die Stabilität der Gasversorgung gewährleistet werden.
Digitalisierung: Das E-Rezept kommt
Das digitale E-Rezept soll Medikamentenrezepte in Papierform mittelfristig ablösen. Das E-Rezept wird beim Arzttermin vor Ort und in der Videosprechstunde ausgestellt. Praktisch: Für Folgerezepte müssen Patienten zukünftig nicht mehr die Arztpraxis aufsuchen oder auf ein per Post verschicktes Rezept warten. Eingelöst werden kann das E-Rezept in Online-Apotheken oder klassisch vor Ort.
Gesetzlich Versicherte können die E-Rezept-App nutzen und ab dem 1. Juli 2023 auch die elektronische Gesundheitskarte zum Einlösen nutzen. Für Privatversicherte ist eine App geplant, die im Laufe des Jahres 2023 ausgerollt werden soll. Zudem sollen Privatversicherte neben digitalen Rezepten in Form von QR-Codes die Verfügbarkeit von Medikamenten in Apotheken abfragen oder diese nach Hause liefern lassen können.
Verwendete Quellen:
- bundesregierung.de: Bessere Chancen auf Qualifikation und Arbeit
- verbraucherzentrale.nrw.de: Bürgergeld: Diese Änderungen gelten ab Juli 2023
- bundesregierung.de: Mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner
- verbraucherzentrale.de: Keine Maestro-Funktion mehr für Girokarten
- mastercard.com: Warum sich dieser Maestro nach 30 Jahren zur Ruhe setzt
- bundesregierung.de: Mehr Leistungen und stabile Finanzen
- gwf-gas.de: Gasspeicherumlage ab Juli 2023 bei 1,45 €/MWh
- das-e-rezept-fuer-deutschland.de: Das E-Rezept für Deutschland
- bundesgesundheitsministerium.de: Elektronisches Rezept (E-Rezept)
- pkv.de: Die Digitalisierung des Gesundheitswesens zum Nutzen der Versicherten vorantreiben
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