Die Finanzämter verlangen nach Einschätzung des Bundesfinanzhofs seit Jahren weit überhöhte Nachzahlungszinsen von den Steuerzahlern.
Die Zinshöhe von monatlich 0,5 Prozent der Steuerschuld sei realitätsfern und unbegründet, teilte der Bundesfinanzhof am Montag in München mit und bezweifelte die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes ab dem Jahr 2015. (Beschluss IX B 21/18)
Zinssatz sei heute realitätsfern und grundgesetzwidrig
Allein bei der steuerlichen Betriebsprüfung habe der Fiskus in den letzten Jahren mehr als zwei Milliarden Euro Zinsen kassiert.
Im konkreten Fall hatte der Bundesfinanzhof über die Klage eines Ehepaars aus Nordrhein-Westfalen zu entscheiden, dessen Einkommenssteuer für das Jahr 2009 das Finanzamt zunächst auf 159.139 Euro festgesetzt hatte.
Nach einer Außenprüfung forderte das Finanzamt im November 2017 eine Nachzahlung von zwei Millionen Euro plus Nachzahlungszinsen von 240.831 Euro.
Das Finanzgericht Köln lehnte die Beschwerde des Ehepaars ab, der Bundesfinanzhof dagegen gab dem Antrag statt und setzte den Vollzug aus. Der seit 1961 unveränderte Zinssatz sei heute realitätsfern und grundgesetzwidrig.
Angesichts der Niedrigzinsen wirke er wie ein grundloser Zuschlag auf die Steuer. Der Gesetzgeber habe "gleichwohl bis heute nichts getan". © dpa
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