- Ab 9. November gilt ein neuer Bußgeldkatalog für Verkehrsteilnehmer mit zum Teil deutlich höheren Strafen etwa für Raser.
- Einige Bundesländer verschärfen zum November ihre Corona-Maßnahmen, andere lockern sie; die Zahl der Infektionen steigt indes weiter.
- Die wichtigsten Änderungen und Neuregelungen im November im Überblick.
Länder passen Corona-Maßnahmen an
Während in einigen Bundesländern die Inzidenz inzwischen teilweise wieder bei weit über 200 liegt (Bayern, Thüringen, Sachsen), ist sie in anderen noch bei um die 65 (Schleswig-Holstein, Saarland). Bundesweit ist die Tendenz jedoch weiter steigend - und zwar nicht nur bei der Sieben-Tage-Inzidenz (derzeit rund 140), sondern auch bei der Quote der Krankenhausfälle unter COVID-19-Erkrankten und bei der Belegung von Intensivbetten mit COVID-19-Erkrankten.
Einige Bundesländer haben ihre Maßnahmen angesichts dieser Zahlen nachgeschärft: So gibt es in Thüringen ab dem 8. November wieder für alle Schüler ab der 5. Klasse eine Maskenpflicht auch am Platz. Die Schüler der Klassen 1 bis 4 können sie am Platz abnehmen, müssen die Maske aber im Haus tragen. Auch für Lehrer gilt wieder eine Maskenpflicht im Unterricht und in den Fluren.
Andere Bundesländer, wie Hamburg und Hessen, weiten ihre 2G-Regeln aus. In Hessen können zum Beispiel alle Geschäfte des Einzelhandels die 2G-Regel bei sich einführen, wenn sie das möchten.
Andere Länder wiederum lockern an einigen Stellen: In Sachsen etwa entfällt ab 8. November die Maskenpflicht im Unterricht komplett, ab einer Inzidenz von 35 muss außerhalb des Klassenzimmers Maske getragen werden. In Nordrhein-Westfalen wird die Maskenpflicht am Platz an allen Schulen am 2. November aufgehoben. Im Saarland dürfen Fußballstadien (und andere Freiluftveranstaltungen) seit Freitag wieder ohne 3G besucht werden. In Baden-Württemberg entfällt seit Donnerstag bei 2G-Veranstaltungen und in der Gastronomie die Maskenpflicht für Beschäftigte.
Auch über die Weihnachtsmärkte haben sich einige Länder schon Gedanken gemacht, viele der Märkte öffnen ja schon Ende November. Der Berliner Senat hat beispielsweise festgelegt, dass die Weihnachtsmärkte in der Hauptstadt entweder die 2G-Regel oder eine generelle Maskenpflicht haben müssen.
Rasen und Falschparken wird teurer
Ab 9. November gilt ein neuer Bußgeldkatalog. Die Bußgelder etwa für zu schnelles Fahren wurden zum Teil verdoppelt. Wer jetzt mit seinem Pkw innerorts bis zu 10 km/h zu schnell fährt, zahlt 30 Euro (vorher: 15 Euro); außerorts sind es 20 Euro (10). Bei 21 bis 30 km/h sind es 115 (80) beziehungsweise 100 (70) Euro, bei 31 bis 50 km/h werden 260 (160) beziehungsweise 200 (120) Euro fällig, bei 51 bis 60 km/h sind es 560 (280) beziehungsweise 480 (240) Euro. Die Dauer der Fahrverbote und der Punkte in Flensburg hat sich nicht geändert.
Auch beim Falschparken (oder -halten) wird es teurer: Wer auf einem Schutzstreifen (dem Fahrstreifen für Radfahrer, der durch eine gestrichelte Linie vom Rest der Straße getrennt ist) hält, muss mit bis zu 110 Euro Bußgeld rechnen; ebenso Autofahrer, die in zweiter Reihe parken oder halten oder auf einem Geh- oder Radweg parken. Für das Parken auf einem Schwerbehinderten-, einem E-Auto- oder Carsharing-Parkplatz stehen im neuen Katalog 55 Euro Bußgeld.
Auch die Strafen für das Missachten von Rettungsgassen steigen, auf 200 bis 320 Euro (dazu ein Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg). Zudem wird "Auto-Posing" künftig geahndet, also das "Verursachen von unnötigem Lärm", einer "vermeidbaren Abgasbelästigung" und das "unnütze Hin- und Herfahren", wie es beim Verkehrsministerium heißt. Das kostet bis zu 100 Euro.
Mehr Daten zu Antibiotika bei Masttieren
Dass in der Masttierhaltung viele Tiere Antibiotika (auch vorsorglich) erhalten, sieht ein großer Teil der Ärzteschaft kritisch. Durch die vielen Antibiotika entstehen resistente Keime und die sind eine Gesundheitsgefahr für Menschen und Tiere. Deutschland hat vor, die Menge der Antibiotika zu reduzieren, hat aber festgestellt, dass die Datenbasis mangelhaft ist.
Zum 1. November tritt deswegen eine Neuregelung in Kraft, wonach Masttierhalter mehr Daten über die Antibiotika-Nutzung bei ihren Tieren liefern müssen. Zum Beispiel sollen sie jetzt genauer angeben, von wann bis wann sie den Tieren die Medikamente gegeben haben. Zudem müssen Masttierhalter künftig nicht nur melden, wenn sie Antibiotika verwenden, sondern auch, wenn sie keine verwenden.
Auf der neuen Datengrundlage sollen dann weitere Maßnahmen für eine Reduzierung erarbeitet werden. Zwar sei die Antibiotika-Menge bei Masttieren von 2014 zu 2017 schon um rund ein Drittel zurückgegangen, heißt es auf der Website der Bundesregierung. Aber vor allem bei Puten und Hühnern ist sie immer noch ziemlich hoch.
Entschädigung für Energiefirmen wegen Atomausstieg
Nach jahrelangen Rechtsstreits über die Folgen des vorzeitigen Atomausstiegs haben sich Energiekonzerne und Bundesregierung auf eine Entschädigungszahlung geeinigt; die entsprechende Gesetzesänderung, damit der Einigungsvertrag unterzeichnet werden kann, tritt am 31. Oktober in Kraft. Es geht um 2,428 Milliarden Euro, mit denen die Energiefirmen einen Ausgleich dafür bekommen sollen, dass sie fest eingeplante Strommengen nicht mehr verkaufen konnten und (quasi) umsonst in Anlagen investiert haben.
Erst wenige Monate vor der Reaktorkatastrophe in Fukushima 2011 waren die Laufzeiten einiger Atomkraftwerke verlängert worden, zum Teil bis nach 2030. Nach dem Unfall wurde dann der komplette Ausstieg bis Ende 2022 beschlossen.
Lohnfortzahlungen bei Quarantäne
Und nochmal Corona: Ab 1. November gibt es keine Entschädigungen mehr für Verdienstausfälle, wenn Ungeimpfte als Kontaktperson in Quarantäne müssen. Das gilt für Selbstständige und Angestellte. Ausnahmen sind: Es gab bis vor acht Wochen oder es gibt immer noch keine Impfempfehlung - oder es kann aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden. Erkrankt jemand an COVID-19, hat er oder sie weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Krankengeld - egal, ob geimpft oder nicht.
Reisen in die USA
Für vollständig Geimpfte und (seit Kurzem) Genesene gibt es ab 8. November zudem wieder die Möglichkeit, in die USA zu reisen. Bis dahin gilt weiterhin: Menschen, die sich in den zwei Wochen davor in Deutschland, weiteren Schengen- oder anderen Staaten (zum Beispiel China oder Brasilien) aufgehalten haben, dürfen nicht in die USA einreisen.
Verwendete Quellen:
- Dashboard des Robert Koch-Instituts/RKI-Fallzahlen
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Bundesministerium für Gesundheit
- Bussgeldkatalog.org
- Website der Bundesregierung
- Websites der Landesregierungen
- Website des Auswärtigen Amts
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