- 2022 soll es einfacher werden, E-Autos zu laden; zudem müssen alte Führerscheine umgetauscht werden.
- Um umweltfreundliche Energieträger zu fördern, steigt der CO2-Preis, dünne Plastiktüten werden verboten und der Atomausstieg abgeschlossen.
- Verbraucher sollen leichter Verträge kündigen, Elektrogeräte zurückgeben und einen besseren Durchblick bei Online-Marktplätzen und Rankings bekommen können.
2022 nicht neu ist: Es ist Pandemie. Davon abgesehen gibt es aber einige neue Gesetze und Neuregelungen, über die Verbraucher Bescheid wissen sollten.
Auto und Verkehr: Laden mit Karte, Führerschein tauschen
2021 wurden so viele Elektroautos verkauft wie nie zuvor, 2022 sollen es noch mehr werden. Dabei soll die Innovationsprämie helfen, die bis Ende 2022 verlängert wurde. Käufer rein elektrisch betriebener Elektrofahrzeuge erhalten weiterhin bis zu 9.000 Euro Förderung, bei Plug-in-Hybriden sind es maximal 6.750 Euro.
Damit die E-Autos geladen werden können, muss die Infrastruktur besser werden. Um die Säulen zudem benutzerfreundlicher zu machen, wurde die Ladesäulenverordnung novelliert. Sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Unter anderem sollen Säulen Schnittstellen bekommen, über die Nutzer sehen können, wo eine Säule ist, ob sie belegt ist und ob sie funktioniert. Außerdem sollen Autofahrer in Zukunft auch per Kredit- und Debitkarte (EC-Karte) zahlen können. Bislang läuft das vor allem über Apps und RFID-Karten. Verbindlich wird das aber erst ab 1. Juli 2023.
Am 19. Januar läuft eigentlich die erste Frist für den Führerschein-Umtausch ab: Bis dahin sollten alle, deren Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde und die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, ihren Lappen in das neue, EU-weit einheitliche und fälschungssichere Scheckkartenformat umgetauscht haben. Wegen Corona gibt es für diese Gruppe aber eine Fristverlängerung bis 19. Juli. Wer wann dran ist, hängt vom Ausstellungsdatum des Führerscheins und dem Geburtsjahr ab. Insgesamt zieht sich der ganze Prozess bis 2033.
Die Deutsche Bahn will in ihren Zügen ebenfalls weniger Papier haben: Ab dem 1. Januar 2022 werden in den Zügen keine Tickets mehr verkauft. Und nochmal zurück zum Auto: 2022 werden einige Modelle bei der KfZ-Haftpflichtversicherung in andere Typklassen eingestuft. Das kann Auswirkungen darauf haben, wie viel in die Versicherung einbezahlt werden muss.
Energie und Umwelt: CO2-Preis steigt, weniger Plastiktüten
2021 wurde für die Energiewende der CO2-Preis eingeführt, 2022 wird er planmäßig erhöht. Für jede Tonne CO2, die sie in Verkehr bringen, müssen Unternehmen jetzt 30 statt 25 Euro zahlen – Kosten, die sie auf die Verbraucher umlegen. So wird Benzin durch den CO2-Preis 1,4 Cent pro Liter teurer, Diesel 1,6 Cent, Heizöl 1,5 Cent und Erdgas 1 Cent pro 10 Kilowattstunden. Der Preis wird in den nächsten Jahren weiter steigen, mit dem Ziel, dass die umweltschädlichen fossilen Brennstoffe umweltfreundlicheren Energieträgern wie Wasser, Sonne und Wind weichen.
Dafür sinkt die EEG-Umlage, also der Zusatzbetrag für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, von 6,5 auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde. Dass diese Senkung von den Firmen an die Kunden weitergegeben wird, ist nicht sicher. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rechnet sogar mit Preiserhöhungen und rät, zu Jahresbeginn die Preise der Stromanbieter zu vergleichen. Kunden hätten im Fall einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht.
Für eine sauberere Umwelt werden ab 1. Januar 2022 zudem Plastiktüten abgeschafft. Allerdings nur eine bestimmte Sorte Plastiktüten, wie der Naturschutzbund Nabu kritisiert. Verboten werden Einwegtragetaschen aus Kunststoff mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern. Dünnere, wie die Hygienebeutel für Obst und Gemüse, fallen nicht darunter; auch nicht die dickeren "Discounter-Henkeltüten". Restbestände dürfen noch einige Monate lang aufgebraucht werden.
Eine wichtige Neuerung im Tierschutz: Ab 1. Januar 2022 ist das Töten von Küken verboten. Es betraf jedes Jahr viele Millionen männliche Küken, die kurz nach dem Schlüpfen "aussortiert" wurden, weil es für sie keine Verwendung gab.
Keine Verwendung mehr hat Deutschland unterdessen für seine Kernkraftwerke: 2022 werden die letzten drei (Isar 2 in Bayern, Emsland in Niedersachsen und Neckarwestheim 2 in Baden-Württemberg) abgeschaltet. Damit wäre der Atomausstieg abgeschlossen.
Post, Verträge, Gesundheit: Porto wird teurer, Kündigen einfacher, Rezepte digital
Eigentlich sollte das E-Rezept am 1. Januar 2022 bundesweit kommen, kurz vor dem Start wurde nun aber die Testphase noch einmal verlängert. Offenbar gibt es zu viele technische Probleme und Unwägbarkeiten, als dass alle Ärzte direkt zum Jahresbeginn nur noch elektronische Rezepte für die Medikamente ihrer Patienten ausstellen könnten.
Ähnliches gilt für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU; "gelber Schein"): Wenn Arztpraxen die entsprechende Technik haben, sollen sie eAUs ausgeben. Wenn nicht, haben sie noch etwas Zeit, sich einzurichten.
Auch noch etwas Zeit haben Firmen, um auf ihren Websites einen "Kündigen"-Button einzubauen. Sie sollen das bis spätestens 1. Juli 2022 machen. Verbraucherschützer kritisieren, dass es online sehr einfach ist, Verträge zu schließen, das Kündigen aber oft kompliziert sei. Mit dem Kündigen per Button, dem auch noch eine Eingangsbestätigung folgen muss, soll das Vergangenheit sein. Aber: Nicht alle Firmen müssen den Button anbieten, laut Verbraucherzentrale Bundesverband sind etwa Finanzdienstleistungswebsites ausgenommen.
Ebenfalls ab 1. Juli soll es für Verbraucher leichter werden, ausgediente Elektrogeräte loszuwerden. Eigentlich sollen Toaster, aber auch kleine Geräte wie elektrische Zahnbürsten oder Rasierer im Recyclinghof abgegeben werden. Viele Menschen werfen die Sachen aber einfach in den Restmüll - schlecht für die Umwelt. Künftig sollen kleine Geräte (etwa bis 25 cm Länge) auch im Supermarkt abgegeben werden können, wenn er eine gewisse Größe hat (mehr als 800 qm). Bei größeren Geräten (Fernseher, Waschmaschine etc.) müssen Supermärkte die Sachen hingegen nur nehmen, wenn ein neues Gerät gekauft wird.
Weitere Neuerungen für Verbraucher: Bei sogenannten Kaffeefahrten ist ab 28. Mai 2022 der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln und Medizinprodukten sowie das Vermitteln von Finanzdienstleistungen verboten. Ab demselben Datum müssen Online-Marktplätze immer angeben, ob ihre Angebote von Unternehmen oder Verbrauchern stammen, Vergleichsportale müssen über die Kriterien für ihre Rankings informieren und offenlegen, wenn es durch Werbung oder Zahlungen beeinflusst wird.
Und: Das Porto für Briefe wird teurer. Eine Postkarte zu versenden kostet jetzt zehn Cent mehr (70 Cent), bei den anderen Briefen (Standard ab 1. Januar: 85 Cent, Kompakt: 1 Euro, Groß: 1,60, Maxi: 2,75) sind es je fünf Cent mehr. Die DHL erhöht ihre Preise für den Paketversand auch, aber nur für Geschäftskunden.
Steuern, Versicherung und Rente: Freibeträge und Renteneintrittsalter steigen
Zum Jahreswechsel ändern sich meist die Freibeträge und die Beitragsbemessungsgrenzen für Versicherungen - so auch 2022. Der Grundfreibetrag, der also einkommensteuerfrei ist, steigt von 9.696 auf 9.984 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt ab 1. Januar 2022 in den ostdeutschen Bundesländern um 50 auf 6.750 Euro im Monat, in den westdeutschen Ländern sinkt sie um 50 auf 7.100 Euro. In der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt die Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich bei 58.050 im Jahr.
Eine weitere Neuerung gibt es 2022 bei der betrieblichen Altersvorsorge: Bereits seit 2019 erhalten Arbeitnehmer, die einen neuen Vertrag (bei einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds) abschließen, unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 Prozent. Neu ab 2022 ist, dass der Zuschuss auch für bestehende Verträge gezahlt werden muss.
Noch zwei kurze Neuerungen zur Rente: Das reguläre Renteneintrittsalter steigt 2022 auf 65 Jahre und elf Monate für alle, die 1957 geboren wurden. Für alle nachfolgenden Jahrgänge erhöht sich das Renteneintrittsalter jedes Jahr weiter, bis 2031 die 67 Jahre erreicht sind. Eine weitere Änderung betrifft den Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung ab Erreichen des Rentenalters. Vom 1. Januar müssen Arbeitgeber diesen Anteil, der ein paar Jahre ausgesetzt war, wieder zahlen.
Übrigens kann sich ab 1. Januar 2022 jeder online arbeitslos melden. Man kann das zwar auch weiterhin vor Ort machen, muss es aber nicht mehr. Benötigt wird laut Bundesagentur für Arbeit ein Ausweisdokument, mit dem man sich online ausweisen kann (eID o. Ä.), ein Smartphone mit der AusweisApp2 oder ein Lesegerät für Ausweise.
Job und Löhne: Mindestlohn, Azubis, Frührentner
Es war eines der großen Versprechen des Wahlkampfs der SPD: zwölf Euro Mindestlohn. Zum 1. Januar wird der Mindestlohn aber erstmal von 9,60 auf 9,82 Euro steigen, zum 1. Juli auf 10,45 Euro. Die zwölf Euro werden laut Koalitionsvertrag kommen, es ist aber noch unklar, wann.
Für Azubis steigt die Mindestvergütung ebenfalls: Für alle Ausbildungsverträge, die ab 1. Januar beginnen, beträgt sie für das erste Ausbildungsjahr 585 Euro. Für das zweite, dritte und vierte Jahr steigt der Lohn um 18, 35 und 40 Prozent. Die Ampel-Koalition will auch den Übergang zur Meisterausbildung erleichtern und dafür unter anderem die Kosten für Meisterkurse senken.
Ebenfalls noch einmal hochgesetzt wird der Betrag, den Frührentner hinzuverdienen können, ohne dass die Rente gekürzt wird. Es sind jetzt 46.060 Euro pro Jahr. Damit sollen Personalengpässe in der Pandemie besser überwunden werden können. Zu "normalen" Zeiten liegt diese Grenze bei 6.300 Euro.
Was gibt es Neues zu Corona?
Die staatlichen Corona-Hilfen wurden über den Jahreswechsel hinaus verlängert. So wird die Überbrückungshilfe bis Ende März weitergeführt, genauso die Neustarthilfe für Soloselbständige. Auch der Anspruch auf erhöhtes Kurzarbeitergeld und der erleichterte Zugang dazu gelten weiter. Ebenfalls noch bis Ende März können Arbeitnehmer maximal 1.500 Euro als steuerfreien Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber bekommen.
Bis Mitte März müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Einrichtungen für behinderte Menschen, Arztpraxen, Rettungsdiensten, Entbindungseinrichtungen etc. einen Nachweis vorlegen, dass sie geimpft oder genesen sind. Über eine allgemeine Impfpflicht soll der Bundestag voraussichtlich im Februar oder März beraten und abstimmen.
Am 15. Mai soll zudem der um ein Jahr verschobene Zensus, also die große statistische Erhebung zur Bevölkerungszahl, stattfinden.
Verwendete Quellen:
- Website der Bundesregierung: Das ändert sich im Januar 2022, zu Ladesäulen-Novelle, zu Online-Marktplätzen und Kaffeefahrten, zu Freibeträgen etc.
- Website des Bundesfinanzministeriums: Was ändert sich 2022?, Website des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB): Was ändert sich 2022?, Website des Statistischen Bundesamts zum Zensus
- Website des Bundesumweltministeriums: zum CO2-Preis, zu AKW
- Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums (13. Dezember 2021) zur Innovationsprämie
- Website der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zu EEG-Umlage, Nabu zu Plastiktüten
- Website des ADAC zum Führerscheintausch, Website der Deutschen Bahn zu Tickets, Typabfrage für Autos beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
- Website der Deutschen Rentenversicherung zu Änderungen in der Website der Stiftung Warentest zur betrieblichen Altersvorsorge, Website der Techniker-Krankenkasse zur Arbeitslosenversicherung
- Website der Bundesagentur für Arbeit zur Online-Arbeitslosmeldung
- Website der Pharmazeutischen Zeitung zum E-Rezept, auch: Kassenärztliche Vereinigung Berlin
- Website des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum "Kündigen“-Button und zu Elektrogeräten
- Website der Deutschen Post zum Porto, Mitteilung DHL
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