Ein neues EU-Gesetz verbietet ab 2025 bestimmte Mehrwegflaschen und -dosen. Grund dafür ist die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Das Einkaufsverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern könnte sich ab 2025 nachhaltig verändern: Grund dafür ist ein im Sommer beschlossenes Gesetz der EU, das künftig bestimmte Konservendosen, Trinkflaschen und Plastikverpackungen verbietet. Dabei geht es konkret um eine Chemikalie, die ab 2025 nicht mehr verwendet werden darf.
Einfluss auf den Hormonhaushalt: Das macht BPA gefährlich
Bei der Chemikalie handelt es sich um den Weichmacher Bisphenol A, auch BPA genannt, der bei zahlreichen Produkten wie Mehrwegflaschen aus PET, Konservendosendeckeln, Deckeln von Vorratsgläsern oder Vorratsboxen verwendet wird. Problematisch zeigt sich die Verwendung von BPA dahingehend, dass sich der Stoff nach kurzer Zeit aus dem Material lösen kann und so in Getränke und Lebensmittel übergeht, die durch den Verzehr in den Körper gelangen.
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Wie "Stiftung Warentest" schreibt, kann BPA negative Einflüsse auf den Hormonhaushalt haben und auch die Fortpflanzung langzeitig schädigen. Neben einer leber- und nierenschädigenden Wirkung wird der Chemikalie ebenfalls nachgesagt, dass sie das Immunsystem nachhaltig beeinflusst und zu einer Begünstigung "allergischer Lungenentzündungen und Autoimmunerkrankungen führen" kann.
So erkennen Verbraucher BPA-belastete Verpackungen
Ob sich in Mehrwegflaschen oder Kunststoffverpackungen die Chemikalie BPA befindet, können Verbraucher am Recycling-Code erkennen. In dem Dreieck aus Pfeilen befindet sich in der Mitte eine Nummer, die Aufschluss über die Zusammensetzung des Materials gibt:
- Die Nummern zwei, vier und fünf gelten allgemein als BPA-frei.
- Die Nummern eins, drei und sechs sind ebenfalls BPA-frei, können jedoch andere Weichmacher enthalten, die sich auch negativ auf den menschlichen Körper auswirken können.
- Verpackungen mit der Nummer sieben oder gänzlich ohne Zahl, enthalten mit hoher Wahrscheinlichkeit die Chemikalie BPA.
Ein genauer Termin, zu dem das neue EU-Gesetz in Kraft treten soll, steht derzeit noch aus. Von Seiten der EU heißt es jedoch: "Das Verbot tritt nach einem Prüfzeitraum für Europäisches Parlament und den Rat der EU-Staaten Ende 2024 in Kraft."
Ebenso sei laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Übergangsfrist von 18 bis maximal 36 Monaten geplant, um eine "sichere Umstellung der Produktion solcher Lebensmittelkontaktmaterialen" zu gewährleisten.
Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels haben wir ein Bild verwendet, das ausschließlich Einwegpfandflaschen anstelle von Mehrwegpfandflaschen zeigte. Wir haben das Bild daher getauscht. © 1&1 Mail & Media/spot on news
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