Sie sind im Fitness-Studio angemeldet, können es aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nutzen? Das müssen Sie bei Ihrer vorzeitigen Kündigung beachten.
Laut einer Amtsgerichtsentscheidung ist die fristlose Kündigung aus dem Fitness-Studio nicht pauschal "aus gesundheitlichen Gründen" gegeben. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor. Was es bei einem Fall wie diesen zu beachten gibt, erfahren Sie hier.
Fitnessstudio aus gesundheitlichen Gründen kündigen?
Das Gericht verurteilte einen Kunden, rund 1.510 Euro an Nutzungsentgelten nachzuzahlen (AZ 31 C 2619/18(17)). Bereits eine Woche nach Abschluss des über zwei Jahre laufenden Vertrages hatte der Kunde wieder "aus gesundheitlichen Gründen" außerordentlich gekündigt.
Dazu legte er zwar ärztliche Atteste vor, schwieg sich allerdings zur Art seiner Krankheit und näheren Umständen aus. Der Studiobetreiber vermutete, dass es sich der Kunde lediglich "anders überlegt" haben könnte, und pochte auf Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen.
Konkrete Angaben zur Gesundheit
Laut Urteil ist der pauschale Hinweis auf "gesundheitliche Gründe" noch kein "wichtiger Grund", um einen Fitness-Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde hätte darüber hinaus angeben müssen, welche gesundheitlichen Einschränkungen ihn konkret an dem Fitness-Training hindern.
Ohne diese Angaben seien Risiken und Auswirkungen nicht nachprüfbar gewesen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers bestand für den fraglichen Vertrag kein Rücktrittsrecht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/eee)
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