- Ende Januar läuft die Frist für die Grundsteuererklärung ab.
- Nicht einmal die Hälfte derjenigen, die dazu verpflichtet sind, hat sie bislang abgegeben.
- Bei einer Verspätung können allerdings Zuschläge fällig werden.
Für die geplante Grundsteuerreform müssen 36 Millionen Immobilien neu bewertet werden. Mehr als 16 Millionen Deutsche haben die dazu nötige Grundsteuererklärung schon gemacht - das ist aber nicht einmal die Hälfte derjenigen, die dazu verpflichtet sind. Die Frist läuft Ende Januar ab.
Wer muss die Erklärung abgeben?
Verpflichtet sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Grundstücken, also auch in der Land- und Forstwirtschaft.
In welcher Form?
Die Erklärung muss in elektronischer Form beim Finanzamt abgegeben werden. Für diese Übermittlung über das Portal Elster ist ein Zertifikat nötig, das auf www.elster.de kostenlos zur Verfügung steht. Die Registrierung kann aber bis zu zwei Wochen dauern. Auch bereits bei Elster registrierte Angehörige können die Erklärung übermitteln.
Für einfach gelagerte Sachverhalte - unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen - gibt es in elf Bundesländern unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de eine vereinfachte elektronische Übermittlung. Mit Hilfe eines Fragebogens auf der Startseite kann man schnell feststellen, ob man diesen Weg nutzen kann.
Die Papierform ist nur für Härtefälle gedacht - auf Antrag beim Finanzamt.
Welche Software kann helfen?
Die Stiftung Warentest nennt das Elster-Verfahren "eher kompliziert". Helfen können Programme, die allerdings etwas kosten. Stiftung Warentest empfahl im September Wiso Grundsteuer, dagegen bewerteten die Tester Smartsteuer Grundsteuer als eher unübersichtlich und im Testzeitraum fehleranfällig.
Welche Angaben sind nötig?
In der einfachen Form die Größe des Grundstücks, Gemarkung, Flur oder Flurstück, bei Eigentumswohnungen der Miteigentumsanteil am Grundstück, die Steuernummer oder das Aktenzeichen des Grundstücks, den Bodenrichtwert, das genaue Baujahr des Gebäudes (ab 1949), die Wohnfläche, die Anzahl der Garagenstellplätze sowie die Kontaktdaten der Eigentümerinnen und Eigentümer.
Für jedes Bundesland gibt es Unterlagen und Quellen, wo diese Angaben zu finden sind. Das vom Bund vorgeschlagene Modell haben elf Bundesländer gewählt - Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben jeweils eigene Modelle.
Und wenn ich mich weigere?
Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden, warnt der Eigentümerverband Haus & Grund Hessen. Er beträgt demnach 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung. Bei Nichtabgabe kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen - für Haus & Grund der "schlimmste Fall".
Zahle ich künftig mehr oder weniger?
Einige Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden mehr Grundsteuer bezahlen müssen, andere weniger, heißt es beim Bundesfinanzministerium (BMF) lediglich. Für die Gesamtheit der Steuerzahler soll die Reform demnach aufkommensneutral ausgestaltet werden - der Staat soll also seine Einnahmen damit nicht steigern. Letztlich kommt es auf die Städte und Gemeinden an, denn sie legen den sogenannten Hebesatz fest, einen Faktor, der die endgültige Höhe der Grundsteuer beeinflusst.
Wann soll die neue Steuer fällig werden?
Auf der Grundlage der neuen Werte soll die Grundsteuer neu berechnet werden - zu zahlen soll sie ab 1. Januar 2025 sein. Das BMF rechnet mit Herbst 2024, bis die konkrete Höhe bei einem Großteil der Steuerpflichtigen feststehen wird.
Wohin fließt die Steuer?
Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen den Städten und Gemeinden zu. Derzeit sind es laut Bundesfinanzministerium fast 15 Milliarden Euro jährlich - die Steuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen.
Warum überhaupt die Reform?
Das Bundesverfassungsgericht hatte das aktuelle Bewertungssystem 2018 für verfassungswidrig erklärt, weil gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt werden. Die bisherige Berechnung basiert auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten - im Westen stammen sie von 1964, im Osten von 1935. Erhalten bleiben soll der Grundsatz, dass sich die Bewertung am Wert einer Immobilie orientiert. (ff/afp)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.