- Eigentlich sollte die Gasumlage kommen, jetzt kommt die Gaspreisbremse - wann genau, steht aber noch nicht fest.
- Definitiv kommen im Oktober aber: der 12-Euro-Mindestlohn, Masken- und Testpflichten für bestimmte Bereiche und die Zeitumstellung.
Auch im Oktober 2022 gibt es wieder einige Änderungen für die Bürgerinnen und Bürger. Die Bundesregierung hat ein 200-Milliarden-Euro-Paket gegen die steigenden Energiekosten beschlossen, mit dem unter anderem eine Gaspreisbremse kommen soll.
Außerdem steht wieder die Zeitumstellung an: In der Nacht vom 29. auf den 30. Oktober 2022 wird die Uhr eine Stunde zurückgestellt, es ist dann Winterzeit.
Gaspreisbremse statt Gasumlage
Die umstrittene Gasumlage für alle Gaskunden wird nicht kommen, dafür eine Gaspreisbremse. Sie soll dafür sorgen, dass zumindest ein Teil des Verbrauchs gedeckelt wird und somit vor allem Menschen geholfen wird, die wenig Geld haben. Wie die Gaspreisbremse genau aussehen wird, ist noch unklar, eine Kommission soll bis Mitte Oktober Vorschläge erarbeiten.
Wie geplant soll aber ab 1. Oktober die Mehrwertsteuer auf Gas- und Fernwärmelieferungen sinken, von 19 auf 7 Prozent. Gelten soll die Senkung bis zum 31. März 2024.
Bundesweite Corona-Regeln
Ab dem 1. Oktober gibt es wieder Masken- und Testpflichten in bestimmten Bereichen. Sie sollen vor allem dazu dienen, Menschen zu schützen, die schwer an Corona erkranken könnten (COVID-19-Schutzgesetz). Das Gesetz ist vorerst bis 7. April 2023 befristet. Bis dahin gilt eine FFP2-Masken- und eine Testpflicht in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen. Die Maskenpflicht gilt außerdem in Zügen (für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren reichen OP-Masken), Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.
Sieht ein Bundesland sein Gesundheitssystem oder kritische Infrastruktur in Gefahr, kann es weitere Maßnahmen erlassen - zum Beispiel, dass im ÖPNV oder in öffentlich zugänglichen Innenräumen, etwa in Restaurants, Maske getragen werden muss, wenn kein Test vorliegt. Unter Umständen kann die Maskenpflicht auch auf Außenbereiche ausgedehnt werden. In Schulen soll sie frühestens ab der 5. Klasse möglich sein.
Änderung beim Impfstatus
3G- oder 2G-Regeln wie in der Vergangenheit sind nicht vorgesehen. Der Impfstatus spiele bei den Corona-Schutzmaßnahmen, also für den Zugang etwa zu Restaurants, keine Rolle mehr, schreibt die Bundesregierung. Dennoch gibt es zum 1. Oktober eine Änderung beim Impfstatus. Als "rechtlich vollständig geimpft" gelten nun alle, die mindestens dreimal geimpft oder geimpft und genesen sind (nähere Informationen hierzu finden sich hier).
Mindestlohn und Grenze für Minijobs steigen
Ab dem 1. Oktober 2022 steigt der Mindestlohn auf zwölf Euro. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) profitieren davon mehr als 6,6 Millionen Menschen. Vollzeitbeschäftigte hätten dadurch ab Oktober brutto etwa 270 Euro mehr pro Monat. Mit dem höheren Mindestlohn steigt auch die Verdienstgrenzen für Minijobber, von 450 auf 520 Euro pro Monat. Ebenfalls auf 520 Euro steigt die Freigrenze für jobbende Bafög-Empfänger.
Heizungen müssen überprüft werden
Nach der Verkündung des Milliarden-Pakets gegen steigende Energiekosten betonte die Bundesregierung, dass natürlich nach wie vor Gas und Strom gespart werden müssten. Entsprechende Maßnahmen dazu wurden bereits im September erlassen, im Oktober kommt nun noch hinzu, dass Eigentümer von Gebäuden ihre Heizungssysteme überprüfen lassen müssen. So soll ermittelt werden, ob Anlagen energiespartechnisch verbessert werden könnten - wenn ja, muss das bis Herbst 2024 erledigt werden.
Frist für Steuererklärung läuft ab
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, hat noch bis zum 31. Oktober 2022 Zeit. Auch die Grundsteuererklärung muss bis dahin erledigt sein, Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer müssen sie beim Finanzamt abgeben. Eine Steuerexpertin hat uns die wichtigsten Fragen dazu beantwortet.
Verwendete Quellen:
- bundesregierung.de: Corona-Schutzmaßnahmen – was ab Oktober gilt
- bundesregierung.de: Weitere Energiesparmaßnahmen beschlossen
- bmwk: Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV)
- dgb.de: Der 12-Euro-Mindestlohn kommt
- magazin.minijob-zentrale.de: Neue Minijob-Regelungen ab 1. Oktober 2022
- landtag-niedersachsen.de: Landtagswahlen in Niedersachen
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