Im Büro, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder beim Besuch der Großeltern im Pflegeheim: Die FFP2-Maske ist unser täglicher Begleiter im Alltag. Im Internet kursieren diverse Tipps, man solle die Kassenzettel der privat gekauften FFP2-Masken aufbewahren, da man sie angeblich von der Steuer absetzen könne. Wir haben beim Bayerischen Landesamt für Steuern nachgefragt und klären im Video auf, ob die Behauptungen stimmen.
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Verbraucher-Tipp
Kassenzettel aufbewahren: Kann man seine FFP2-Masken von der Steuer absetzen?
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