Berlin (dpa/tmn) - Das Finanzamt beteiligt sich an den Kosten für Handwerker. Absetzbar als Handwerkerleistungen sind 20 Prozent von maximal 6000 Euro, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin.
Das heißt: Die Steuerlast sinkt um maximal 1200 Euro pro Jahr. Berücksichtigt wird der Steuerabzug immer in dem Jahr, in dem die Rechnung bezahlt wird.
Standen in diesem Jahr bereits viele Baumaßnahmen an, und der Abzugsbetrag ist bereits ausgeschöpft, können Auftraggeber mit dem Handwerker vereinbaren, dass die nächste Rechnung erst im Januar 2018 bezahlt wird.
Bei größeren Arbeiten ist es auch möglich, im alten Jahr eine Abschlagszahlung zu leisten und den Rest erst im kommenden Jahr zu zahlen. Schließlich steht dann wieder ein unverbrauchter Abzugsbetrag von 6000 Euro zur Verfügung.
Wichtig zu beachten: Die Kosten für das Material sind nicht absetzbar, sondern nur die Kosten für die Arbeitsstunden, Anfahrtskosten und Gerätemaschinenstunden. Handwerker schlüsseln die Kosten in der Regel entsprechend in der Rechnung auf. © dpa
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