Brandenburg - Bleibt nach einer Trennung ein Partner allein in der Wohnung, ist er auch allein für die Miete zuständig. So weit, so klar. Doch wenn sich das auf einen zu zahlenden Unterhalt auswirken soll, wird es komplizierter.

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Im konkreten Fall wollte der unterhaltsverpflichtete Mann die für ihn nun höhere Miete bei den Unterhaltszahlungen berücksichtigt wissen. Damit kann man in der Regel aber nicht rechnen. Das zeigt die Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az.: 13 UF 212/19), auf die die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Der Mann forderte, dass die Miete für die Wohnung, in der er nun allein wohne, bei seinem Selbstbehalt mit angerechnet werde. Die Richter lehnten das ab. Begründung: Die Überschreitung des im Selbstbehalts vorgesehenen Betrags von 380 Euro sei hier nicht unvermeidlich.

Es sei nicht zu erkennen, dass der Mann keine günstigere Wohnung hätte finden können oder dass ihm das nicht möglich oder zuzumuten gewesen wäre. Das Gericht könnte daher nicht feststellen, dass seine Wohnsituation nicht selbst gewählt sei.  © dpa

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