• Plastiktüten werden verboten, die Post erhöht das Porto und Verträge im Internet sollen leichter gekündigt werden können - im Jahr 2022 kommen auf die Verbraucher und Verbraucherinnen in Deutschland viele Neuerungen zu.
  • Was wird billiger, was teurer, was ändert sich komplett? Ein Überblick über Neues im neuen Jahr.

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Verbot von Plastiktüten

Ab dem 1. Januar dürfen an den deutschen Ladenkassen keine Einkaufstüten aus Plastik mehr angeboten werden. Es geht um die sogenannten leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometer - das sind die Standard-Tüten, die man beim Einkaufen bekommt. Ausgenommen sind besonders stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die man etwa am Obst- und Gemüsestand findet. Auf diese Weise soll die Verwendung von Plastik im Alltag reduziert werden.

Porto wird teurer

Die Deutsche Post plant angesichts steigender Löhne und Kosten zum 1. Januar höhere Portogebühren. So sollen für einen Standardbrief 85 statt wie bisher 80 Cent und für eine Postkarte 70 statt 60 Cent fällig werden.

Fahrkarten im Zug

Kurzentschlossene können bei der Deutschen Bahn ab 1. Januar keine Papierfahrkarten mehr im Zug beim Schaffner kaufen. Die Alternative: ein digitales Ticket, das bis zehn Minuten nach Abfahrt auf bahn.de oder per App gebucht werden kann.

CO2-Steuer steigt

Auch 2022 steigt die CO2-Steuer, um den Klimaschutz attraktiver zu machen. Statt 25 Euro je Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid sind dann 30 Euro fällig. Das wirkt sich unter anderem auf Kraftstoffpreise aus - allerdings nicht so stark wie Anfang 2021. Nach Berechnungen des ADAC dürften sich die Benzin- und Diesel-Preise durch die CO2-Steuer nun ungefähr um je eineinhalb Cent verteuern.

EEG-Umlage sinkt

Die Umlage zur Finanzierung des Ökostroms (EEG-Umlage) sinkt zum Jahreswechsel auf 3,723 Cent je Kilowattstunde und damit um mehr als 40 Prozent. Billiger dürfte der Strom aber nicht werden, weil die Umlage nur ein Bestandteil des Preises ist und Versorger beim Einkauf mehr als vor einem Jahr zahlen.

Schornsteine müssen höher werden

Schornsteine müssen künftig höher gebaut werden, um die Luft in der direkten Wohnumgebung weniger zu belasten. Ziel ist es, im Umfeld von Anlagen wie Pelletheizungen, Kachelöfen und Kaminen die Belastung mit gesundheitsgefährdenden Schadstoffen zu verringern. Die Verordnung tritt am 1. Januar in Kraft.

Plug-in-Hybride vielleicht bald nicht mehr gefördert

Käufer bestimmter Autos, die neben einem Verbrenner- auch einen Elektromotor haben und per Stromkabel aufgeladen werden (Plug-in-Hybride), könnten ab 2022 nicht mehr in den Genuss der staatlichen Förderung kommen. Denn die vorgeschriebene elektrische Reichweite steigt von 40 auf 60 Kilometer.

E-Rezept wird eingeführt

Zum 1. Januar wird das elektronische Rezept für Arztpraxen grundsätzlich zur Pflicht. Gesetzlich Versicherte erhalten dann einen QR-Code entweder im Smartphone oder ausgedruckt. Die Pflicht besteht allerdings nur für die Praxen, die technisch dazu in der Lage sind. Bei manchen könnte es also etwas länger dauern.

Elektronische Krankschreibung

Zum 1. Januar werden die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) für Arztpraxen zur Pflicht. Mit der eAU werden die Krankschreibungen elektronisch an die Krankenkassen übermittelt. Ab Juli sollen auch die Arbeitgeber einbezogen werden.

Kündigungsbutton wird zur Pflicht

Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann ihn künftig einfacher kündigen. Zum 1. Juli gilt für sogenannte Dauerschuldverhältnisse die Pflicht zu einem Kündigungsbutton, mit dem Verbraucher ihre Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben wieder loswerden können.

Gewährleistung wird ausgedehnt

Wer ein Produkt kauft, das sich später als mangelhaft herausstellt, hat ab 2022 unter Umständen bessere Karten. Möglich macht dies die Erweiterung des Gewährleistungsrechtes: Die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorlag, wird von sechs Monaten auf ein Jahr ausgedehnt.

Corona-Bonus läuft bald aus

Noch bis zum 31. März können Arbeitnehmer einen Corona-Bonus in Höhe von maximal 1.500 Euro von ihrem Arbeitgeber bekommen - steuerfrei. Eine Voraussetzung ist unter anderem, dass das Geld der Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise dient und zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird.

Erhöhung des Kinderzuschlags

Der Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen, wird leicht erhöht. Er steigt von 205 Euro um 4 Euro auf bis zu 209 Euro pro Monat pro Kind. Das gilt nach Angaben des Familienministeriums allerdings nur, falls nicht kurzfristig eine Kindergelderhöhung zum 1. Januar beschlossen wird. Bis Ende 2022 haben Familien mit niedrigem Einkommen zudem die Möglichkeit, eine "Corona-Auszeit" zu beantragen, einen vergünstigten Urlaub in gemeinnützigen Ferienstätten in ganz Deutschland.

Alte Elektrogeräte loswerden

Die Entsorgung von Elektroschrott wird bald deutlich einfacher: Je nach Ladengröße und Sortiment müssen Discounter und Supermärkte künftig alte Elektrogeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Handys annehmen. Geschäfte müssen zum Beispiel kleine Geräte wie den ausgedienten Taschenrechner oder einen alten Rasierer auch annehmen, wenn sie anderswo gekauft wurden. Größere Geräte wie alte Fernseher können jedoch nur abgegeben werden, wenn ein neues Gerät gekauft wird. Auch Online-Händler müssen den Elektroschrott kostenlos und unkompliziert zurücknehmen und recyceln.

Pfandpflicht für Plastikflaschen und Getränkedosen wird ausgeweitet

Zum 1. Januar wird die Pfandpflicht für Getränke in Plastikflaschen ausgeweitet. Waren bisher etwa Frucht- und Gemüsesäfte vom Einweg-Pfand von 25 Cent ausgenommen, gilt dieser künftig auch für sie. Auch Getränkedosen werden ohne Ausnahme pfandpflichtig.

(dpa/tar)

Hinweis: In einer früheren Version wurde der Preis der CO2-Steuer fälschlicherweise in Cent statt in Euro angegeben. Wir haben den Fehler korrigiert.

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