Das sogenannte Kassengesetz und die damit einhergehende Bon-Pflicht wird derzeit heiß diskutiert. Hier finden Sie alle wichtigen Infos.
Ab Januar 2020 gilt in Deutschland die Bon-Pflicht. Was bedeutet das für die Händler und Verbraucher? Hier gibt es die Antworten.
Bon-Pflicht: Warum ein Kassengesetz?
Im Kampf gegen den seit Jahren grassierenden Steuerbetrug am Ladentisch sollen mit dem Jahreswechsel Kassen technisch aufgerüstet werden. Bei jeder Transaktion sollen Händler dann auch einen Beleg ausgeben - ob beim Bäcker oder am Tresen im Club. Nur: Die Kassentechnik ist noch nicht einmal verfügbar.
Jahrelanger Kampf gegen Mogelkassen soll enden
Der Staat verliert jährlich hohe Summen, weil Unternehmen ihre Umsätze mit manipulierten Kassen, Schummelsoftware oder fingierten Rechnungen nicht oder falsch erfassen - vor allem in der Gastronomie und in anderen Branchen mit hohem Bargeldanteil. Den von der Steuergewerkschaft und einigen Ländern bezifferten Schaden von jährlich zehn Milliarden Euro hielt das Bundesfinanzministerium bisher aber für zu hoch. Nach einer passenden Lösung des Problems suchten Bund und Länder viele Jahre, auch der Bundesrechnungshof mahnte immer wieder Maßnahmen gegen Mogelkassen an.
So werden Kassen fälschungssicher
Jetzt soll es die Kassensicherungsverordnung richten - oder kurz: das Kassengesetz. Demnach sollen Kassen durch eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) fälschungssicher werden. Ursprünglich sollten Kassen bis zum Jahresbeginn 2020 die neuen Vorschriften erfüllen, das Finanzministerium räumte nun Zeit bis Ende September ein. Die Bon-Pflicht gilt trotzdem schon von Januar an.
Cetin Acar vom Handelsforschungsinstitut EHI schätzt, dass die neue Regelung "unverhältnismäßige Kosten" verursachen wird. Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) geht von erheblichen Summen für Betriebe aus. "Erste grobe Kostenschätzungen liegen einschließlich Installation zwischen 300 und 500 Euro pro Kasse", sagt HDE-Steuerexperte Ralph Brügelmann.
Bon-Pflicht sorgt für Unmut
Neben der technischen Umstellung sorgt aber auch die Bon-Pflicht für Unmut. "Wer im Einzelhandel einkauft, der hat selten Interesse an einem Kassenzettel", sagt Benad von der Dehoga. Bei Bäckereien wollen nur weniger als drei Prozent der Kunden einen Beleg, wie der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks schreibt.
Der HDE geht davon aus, dass Zahl und Länge der auszugebenden Kassenzettel spürbar zunehmen werden: "Im Einzelhandel in Deutschland rechnen wir mit mehr als zwei Millionen Kilometern zusätzlicher Länge an Kassenbons im Jahr." Die Bon-Pflicht bedeute deshalb "gerade für kleine Händler erhebliche Mehrkosten für Papier, Druck und Entsorgung der liegengebliebenen Bons", betont der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
Händler muss Kassenzettel aufbewahren
Wenn der Kunde den Kassenzettel nicht wolle, müsse er ihn auch gar nicht mitnehmen, erklärt das Finanzministerium dazu. Nur der Händler müsse ihn aufheben. Die Belegpflicht stärke Transparenz und helfe gegen Steuerbetrug, etwa weil das Kassensystem und die Bons miteinander abgeglichen werden könnten. Sowohl die Bäcker, als auch die Dehoga und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) erwarten eine "immense Menge an Papierverbrauch und zusätzlichem Müll" wegen der Pflicht zum Kassenzettel. Dies sei "klima- und ressourcentechnisch kein gutes Signal", so ein Sprecher des BUND.
Kassenbons sind für Umwelt und Gesundheit bedenklich
Auf Thermopapier gedruckte Kassenbons sind dem BUND zufolge aber nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die Gesundheit bedenklich. Zwar darf von Januar an das hormonell wirksame Bisphenol A nicht mehr zum Beschichten des Papiers verwendet werden, doch bei einigen Alternativstoffen sei die hormonelle Wirkung nicht minder problematisch. Das Umweltbundesamt zeigt sich zurückhaltender. Es gebe nicht genügend Daten, um die Alternativstoffe zu beurteilen, auch wenn einige ebenso schädlich sein könnten.
Wird das Kassengesetz wirksam sein?
Zu guter Letzt gibt es aber nicht nur Kritik an den Details des Kassengesetzes, sondern auch Zweifel an dessen Wirksamkeit. Acar vom EHI sagt, die Verordnung sei nicht der Sache dienlich, Betrug könne nicht ganz vermieden werden. So könnten Händler nach wie vor einen Vorgang einfach nicht in der Kasse registrieren.
Laut HDE-Experte Brügelmann kann die Umstellung der Kassen Steuerbetrug zwar eindämmen, die Beleg-Pflicht trage aber nicht dazu bei. "Denn mit dem ersten Tastendruck beim Kassieren wird eine Transaktion eröffnet, die sich bei einer mit einer TSE ausgerüsteten Kasse nicht mehr ohne Spuren löschen lässt. Ob dann der Kunde einen Beleg bekommt oder nicht, ist unerheblich." (dpa/jom)
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