Im Juni gibt es nur wenige, dafür tiefgreifende Änderungen: So gelten neue Rechte für Bahnkunden, die Kurzarbeiter-Sonderregelung läuft aus und Familien können eine Bauförderung beantragen.
Der Juni macht deutlich: Die Pandemie scheint überstanden. Zumindest ist die Corona-App im Schlummermodus und die Kurzarbeiter-Sonderregelungen laufen aus. Während einiges zurück zur Normalität kehrt, werden im Juni auch Neuerungen eingeführt. Für Bahnreisende gelten neue Rechte, Familien mit geringen Einkommen können eine Bauförderung beantragen und mit dem Kulturpass möchte der Bund junge Menschen für Kulturangebote begeistern. Das ändert sich für Verbraucher und Unternehmen im Juni 2023:
Kurzarbeitergeld: Sonderregelung läuft Ende Juni aus
Während der angespannten wirtschaftlichen Lage in der Corona-Pandemie verschaffte der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld Beschäftigten und Unternehmen mehr finanzielle Sicherheit. Die Maßnahme sollte zudem zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes beitragen. Einen Monat nach der Umstellung der Corona-Warn-App in den Ruhemodus am 1. Juni, läuft Ende Juni auch die Kurzarbeiter-Sonderregelung aus. Danach gelten wieder die Regeln, die vor der Corona-Pandemie für Kurzarbeit galten: Regulär müssen statt mindestens zehn Prozent wieder ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sein.
EU-weit neue Rechte für Bahnreisende
Reisende können bei Zugausfall oder Verspätungen auf bestimmte Rechte gegenüber dem Bahnunternehmen pochen und Entschädigungen erhalten. Ab dem 7. Juni 2023 ändern sich die Bedingungen. Dann tritt die neue EU-Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr in Kraft. Unter anderem gelten dann diese neuen Regelungen:
Eisenbahnunternehmen müssen Reisenden bei Verspätungen keine Entschädigung zahlen, wenn die Zugverspätung durch höhere Gewalt wie extreme Wetterbedingungen, Fahrgastverschulden oder durch Dritte verursacht wird. Nicht dazu zählt ein Personalstreik des jeweiligen Bahnunternehmens.
Bei Zugausfall dürfen Reisende den Zug kostenlos umbuchen. Das Bahnunternehmen darf Tickets auf einen Zug eines anderen Unternehmens umbuchen. Alternativ können Kunden unter Einhaltung bestimmter Bedingungen die Weiterreise auf anderem Weg organisieren und dem Bahnunternehmen die Kosten in Rechnung stellen.
Ist die Weiterreise aufgrund einer Zugverspätung nicht möglich, muss das Bahnunternehmen für die Hotelkosten und für den Hin- und Rücktransport aufkommen. Allerdings nur, wenn der Verspätung keine höhere Gewalt oder Drittverschulden zugrunde liegt. Zudem darf das Bahnunternehmen die Übernachtung im Hotel auf maximal drei Nächte begrenzen.
Kulturpass für junge Menschen
Während der Corona-Pandemie kämpfte die Kulturbranche ums Überleben. Die Folgen sind bis heute spürbar. Auch viele junge Menschen traf das temporäre Versammlungs- und Veranstaltungsverbot während der Pandemie hart. Mit dem neuen Kulturpass will die Bundesregierung Kulturschaffende unterstützen und junge Menschen dazu motivieren, kulturelle Angebote verstärkt wahrzunehmen.
Der Kulturpass ist zunächst für Jugendliche in Deutschland erhältlich, die im Jahr 2023 18 Jahre alt werden. Ab Mitte Juni können lokale Kulturangebote im Wert von 200 Euro über eine App und Website gebucht werden. Das Budget kann zwei Jahre lang eingelöst werden. Für das von anderen europäischen Ländern inspirierte Pilotprojekt stellt der Deutsche Bundestag 100 Millionen Euro aus dem Etat der Staatsministerin für Kultur und Medien zur Verfügung.
Wohneigentum für Familien: Bauförderung für Familien
Ab dem 1. Juni 2023 tritt das neue Förderprogramm des Bundesbauministeriums "Wohneigentum für Familien" (WEF) in Kraft. Dieses ermöglicht Familien mit geringen und mittleren Einkommen Zugang zu zinsverbilligten Krediten für den Neubau von Wohneigentum. Gegenüber einem nicht staatlich geförderten Darlehen sollen berechtigte Familien durch die Förderung bis zu 30.000 Euro sparen.
Förderfähig sind nur Neubauten, die den Mindeststandard EH 40 (Effizienzhaus 40) erfüllen und der maximale Treibhausgasemissionsbetrag nachweislich im Lebenszyklus des Neubaus eingehalten wird. Höhere Kredithöchstbeträge gibt es für besonders klimafreundliche Neubauten mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Für das Förderprogramm stellt der Bund im Jahr 2023 bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung. Durch das WEF-Programm sollen auch Familien in angespannten wirtschaftlichen Situationen die Möglichkeit bekommen, klimagerechtes Wohneigentum zu schaffen.
"Tatort", Galeria Kaufhof und Apotheken
Keine gesetzlichen Neuregelungen, für viele aber trotzdem relevant sind diese News:
- Der ARD-"Tatort" geht am 18. Juni mit dem "Tatort" aus Stuttgart in die Sommerpause. Ab dem 27. August können sich Fans der kultigen Krimi-Reihe vermutlich auf neue Folgen freuen und ihre Sonntagstradition wieder pflegen.
- Apotheken-Streik: Am 14. Juni bleiben viele Apotheken geschlossen. Mit dem bundesweiten Protesttag wollen Apothekenbesitzer gegen die Gesundheitspolitik der Bundesregierung protestieren und auf die Probleme von öffentlichen Apotheken aufmerksam machen: Personalmangel, Lieferengpässe und eine jahrelange Unterfinanzierung.
- Schließungen von Galeria-Kaufhof-Filialen: In zwei Wellen werden zahlreiche Filialen von Galeria Kaufhof geschlossen. Die ersten 19 Standorte machen bereits Ende Juni dicht. Im Januar 2024 folgte die zweite Schließungswelle. Zu den betroffenen Standorten der ersten Schließungsphase zählen unter anderem die Filialen München am Hauptbahnhof, Celle, Paderborn, Leverkusen, Gelsenkirchen, Frankfurt-Zeil, Hamburg-Harburg und Hamburg-Wandsbek.
Verwendete Quellen:
- bundesregierung.de: Verlängerung des Kurzzeitarbeitsgeld
- evz.de: Neue Rechte für Bahnreisende
- bund.de: FAQs zur Förderung "Wohneigentum für Familien" (WEF)
- wiewardertatort.de: Wann beginnt die Tatort-Sommerpause 2023?
- abda.de: Bundesweiter Apotheken-Protesttag am 14. Juni
- galeria.de: Filialschließungen
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