Während Erwerbstätige bereits seit Januar mehr für ihre Krankenkasse bezahlen müssen, trifft es Rentnerinnen und Rentner erst jetzt: Ab März steigt der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung von 1,7 auf 2,5 Prozent. Dies führt zu einer Minderung der monatlichen Rentenzahlungen.
Der Krankenkassenbeitrag setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem individuellen Zusatzbeitrag zusammen. Beide werden jeweils zur Hälfte von den Rentnern und der Rentenversicherung getragen. Die Erhöhung des Zusatzbeitrags wirkt sich damit direkt auf die Höhe der Nettorente aus.
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Am Beispiel einer monatlichen Bruttorente von 1.800 Euro lassen sich die Auswirkungen gut veranschaulichen. Der Nachrichtensender n-tv hat konkrete Auswirkungen am Beispiel der drei größten Krankenkassen vorgerechnet:
- Techniker Krankenkasse: Gesamtbeitrag 17,05 Prozent; etwa 1.531 Euro Nettorente (minus 9 Euro)
- Barmer: Gesamtbeitrag 17,89 Prozent; circa 1.527 Euro Nettorente (minus 8 Euro)
- DAK: Gesamtbeitrag 17,40 Prozent; 1.529 Euro Nettorente (minus 8 Euro)
Zum Vergleich: Die sogenannte Standardrente (auch Eckrente genannt) liegt laut der Deutschen Rentenversicherung aktuell bei 1.769,40 Euro monatlich, vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und vor Steuern.
Wichtig zu wissen: Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, in dem erstmals der höhere Beitrag verlangt wird. Der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist seit 2021 deutlich vereinfacht worden. Theoretisch können Versicherte jedes Jahr zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln.
Weitere wichtige Änderungen für Rentner im März 2025
Neben den höheren Krankenkassenbeiträgen gibt es weitere Änderungen, die Rentnerinnen und Rentner im März betreffen.
- Ankündigung der Rentenerhöhung: Ende März wird traditionell die kommende Rentenerhöhung durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales verkündet. Sie tritt dann zum 1. Juli 2025 in Kraft. Laut dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2024 der Bundesregierung ist eine Erhöhung von 3,5 Prozent vorgesehen.
- Möglichkeit für freiwillige Beiträge: Bis zum 31. März 2025 haben Personen, die nicht pflichtversichert sind, die Möglichkeit, rückwirkend für das Jahr 2024 freiwillige Beiträge zu leisten. Diese können zwischen einem Mindestbeitrag von 103,42 Euro und einem Höchstbeitrag von 1.497,30 Euro liegen und sind steuerlich absetzbar. Die freiwilligen Zahlungen können spätere Rentenansprüche erhöhen.
Geplante "Aktivrente" der Union
Bald könnte es für Rentnerinnen und Rentner noch mehr Veränderungen geben, denn als Zukunftsperspektive plant die Union die Einführung einer sogenannten "Aktivrente". Diese soll Menschen, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, einen doppelten steuerlichen Grundfreibetrag von 24.000 Euro bieten. Aktuell beträgt dieser 12.084 Euro. Ob dieses Vorhaben in der voraussichtlichen Koalition der Union mit der SPD umgesetzt werden kann, bleibt abzuwarten.
Verwendete Quellen
- n-tv: Warum es ab März weniger Rente gibt
- Rentenbescheid24: 6 wichtige Änderungen für Rentner im März 2025
- Frankfurter Rundschau: Ab März 2025 in Kraft: Diese sechs wichtigen Änderungen müssen Rentnerinnen und Rentner kennen
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