Sie werden oft unerbeten von Firmen angerufen und fühlen sich dadurch gestört? Solche Werbeanrufe stellen eine unzumutbare Belästigung dar und sind deshalb verboten. So können Sie eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen.
Wenn Werbeanrufe unerbeten und belästigend sind, kann man sie bei der zuständigen Bundesnetzagentur melden. Das müssen Betroffene dabei beachten.
Präzise Angaben zum Werbeanruf
Für eine Beschwerde benötigt die zuständige Bundesnetzagentur präzise Angaben. Betroffene sollten sich merken, was im Anruf beworben wird, und vor allem die Telefonnummer des Anrufers notieren.
Auch die Art und Weise der Gesprächsführung ist relevant, weil sie sich auf die Höhe eines möglichen Bußgeldes auswirken kann. Beschwerden sind per E-Mail, Online-Formular oder auch postalisch per Formular-Ausdruck möglich.
Diese Strafen drohen Unternehmen
Firmen, die Verbraucher mit ungewollter Werbung am Telefon überziehen, können von der Bundesnetzagentur mit einer Geldbuße von bis zu 300.000 Euro bestraft werden. Man spricht bei solchen Werbeanrufen von sogenannten "Cold Calls".
Kürzlich hat die Bundesnetzagentur ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro gegen ein Pay-TV-Unternehmen verhängt, das nach Angaben der Behörde das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet hat und gegen das bereits mehrfach Bußgelder verhängt worden sind. Mehr als 1.000 Anzeigen gegen das Unternehmen seien aufgrund der jüngsten Cold-Call-Welle bis zuletzt eingegangen.
Wann sind Werbeanrufe rechtswidrig?
Werbeanrufe sind immer dann rechtswidrig, wenn man sie dem anrufenden Unternehmen nicht ausdrücklich erlaubt hat - und zwar schon vor dem Telefonat. Der Versuch, das Einverständnis gleich zu Beginn eines Gesprächs einzuholen, ist unzulässig.
Hier können Sie sich beschweren
Beschwerde-Kontakt:
Bundesnetzagentur
Nördeltstr. 5
59872 Meschede
Tel.: 0291/99 55 206
Fax: 0632/19 34 111
E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de
(tae/dpa)
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