Über eine Mieterselbstauskunft darf ein Vermieter unterschiedliche Informationen des Mietinteressenten einholen. Diese Fragen sind dabei zulässig - und diese nicht.

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Wer ein Haus oder eine Wohnung mieten möchte, muss beim Vermieter häufig eine Selbstauskunft einreichen. Damit darf ein Vermieter Informationen über den Mietinteressenten einholen – allerdings nur solche, die für das Mietverhältnis relevant sind. Diese Informationen sind in Artikel 9 Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung geregelt.

Mieterselbstauskunft: Was ist das?

Eine standardisierte Vorlage für Mieterselbstauskünfte gibt es nicht. Viele Wohnungsgesellschaften oder Makler stellen einen solchen Fragebogen auf Ihrer Website oder Wohnungsportalen zur Verfügung. Manche verteilen sie auch bei der Wohnungsbesichtigung.

Tipp: Bringen Sie die ausgefüllte Selbstauskunft am besten bereits zur Wohnungsbesichtigung mit und reichen Sie das Formular unaufgefordert beim Vermieter oder Makler ein. Das erhöht Ihre Chancen auf die Wohnung und beugt eventuellen unzulässigen Fragen vor.

Mieterselbstauskunft: Zulässige Fragen

Was ist in einer Mieterselbstauskunft erlaubt? Vermieter sind berechtigt, mietrelevante Informationen zu erfragen, zum Beispiel:

  • Personenbezogene Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift
  • Mietinteressenten: Die Anzahl der Personen im Haushalt
  • Angaben zum Beruf: Jobbezeichnung, Arbeitgeber und Einkommen
  • Bonität: Offene Verbraucherinsolvenzverfahren oder eventuelle Sozialleistungen
  • Angaben zu ehemaligen Mietverhältnissen: Mietrückstände, Räumungsklagen oder eidesstattliche Versicherungen
  • Tierhaltung: Fragen zu Haustieren

Eine typische Mieterselbstauskunft enthält folgende Komponenten:

  • Titel: Mieterselbstauskunft
  • Einleitung: Hier stehen oft Angaben zum Mietobjekt, zum Beispiel die Adresse oder die Nummer des Objektes aus der Immobilienanzeige.
  • Beginn des Mietverhältnisses: Ab wann Sie das Mietobjekt beziehen möchten
  • Hinweis auf eine freiwillige Auskunft: Teil der Einleitung, der erklärt, dass Ihre Angaben freiwillig, wahrheitsgemäß und vollständig sind
  • Schufa: Einwilligung, eine Schufa-Auskunft abzugeben
  • Unterschrift

Erst bei Vertragsabschluss reichen Sie Bank- und Kontodaten, Einkommensnachweise, zum Beispiel in Form von Gehaltsabrechnungen, und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ein.

Mieterselbstauskunft: Unzulässige Fragen

Vermieter dürfen keine Punkte abfragen, die sich nicht unmittelbar auf das Mietverhältnis beziehen. Darunter fallen sehr private Informationen, zum Beispiel:

  • Sexualität: Ihre sexuelle Orientierung
  • Politik: Ihre Mitgliedschaft in einer Partei
  • Familie und Kinder: Ihr Kinderwunsch und Ihre Familienplanung
  • Verein: Ihre Mitgliedschaft in einem Verein
  • Hobbys: zum Beispiel Ihr Musikgeschmack oder Instrumente, die Sie spielen
  • Ethnizität: Ihre ethnische Herkunft
  • Religion: Ihre religiösen Ansichten
  • Gesetz: Vorstrafen und laufende Ermittlungsverfahren
  • Gesundheit: Ihr derzeitiger Gesundheitszustand oder Suchterkrankungen
  • Mietrechtsschutzversicherungen: Ihre Mitgliedschaft in einem Mieterschutzverband

Sind in der Mieterselbstauskunft unzulässige Fragen enthalten, darf der Vermieter zunächst ermahnt werden. Sollte dies nicht ausreichen, kann ihm ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro drohen.

Mieterselbstauskunft: Umstrittene Fragen

Manche Fragen der Mieterselbstauskunft gelten als umstritten - die Rechtsprechung ist sich in diesen Fällen noch uneinig. Fragen nach dem Familienstand und dem Vormietverhältnis sind nicht eindeutig geklärt.

Datenschützer sind der Meinung, dass beide Angaben nicht von wirtschaftlichem Interesse und daher für eine Mieterselbstauskunft unzulässig sind.

Ist eine Mieterselbstauskunft Pflicht?

Viele Vermieter setzen eine Mieterselbstauskunft voraus, einen gesetzlichen Anspruch darauf haben sie aber nicht. Das Einreichen der Mieterselbstauskunft ist also freiwillig. Aus Sicht des Vermieters ist sie aber sinnvoll: Er oder sie kann sich ein besseres Bild von Ihnen machen und entscheiden, ob Sie als Mieter infrage kommen.

Wenn Sie bei der Wohnungssuche die zulässigen Fragen beantworten, erhöhen Sie Ihre Chancen auf das Mietobjekt.

Verwendete Quellen:

  • Bonify: "Mieterselbstauskunft: PDF-Formular & Tipps"
  • Datenschutz.org: "Mieterselbstauskunft: Was Ihr Vermieter wirklich alles über Sie wissen darf"
  • Deutscher Mieterbund: "Fragebögen und Selbstauskünfte"
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