Gäste stapfen durch das Treppenhaus, die Musik dröhnt durch die Wände und dann auch noch laute Raketen um Mitternacht: Was müssen Mieter an Silvester tolerieren? Und wer haftet, wenn durch einen Böller Gegenstände auf dem Balkon des Nachbarn beschädigt werden?
Das Wohnzimmer ist in eine Tanzfläche verwandelt, in der Küche stehen plattenweise Häppchen, und im Kühlschrank stapeln sich die Sektflaschen: Alles bereit für die große Silvesterparty. Doch gerade in einem Mehrparteienhaus empfiehlt es sich, auch an die Nachbarn zu denken. Damit nicht ausgerechnet in der Nacht zum neuen Jahr ein Streit ausbricht.
Laut Gesetz gilt ab 22.00 Uhr Nachtruhe - auch an Silvester?
"An Silvester gelten de facto Sonderregelungen", sagt Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund in Berlin. In sehr vielen Wohnungen werde gefeiert, traditionellerweise explodieren um Mitternacht überall Böller und Raketen. Da sei es wenig aussichtsreich, an diesem Abend auf die gesetzlichen Ruhezeiten zu pochen.
Dennoch: Gerade Mieter in Mehrfamilienhäusern sind besonders zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Deshalb rät Inka-Marie Storm vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland, Fenster und Türen geschlossen zu halten. "Auch sollte die Party nicht in voller Lautstärke bis in die Morgenstunden weitergehen."
Was kann ich noch tun, um Streit mit meinen Nachbarn zu vermeiden?
Vorbereitung hilft. Der Deutsche Mieterbund sowie der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland empfehlen, die Nachbarn frühzeitig über die Party zu informieren - und sie gegebenenfalls sogar einzuladen. Ein weiterer Tipp von Storm: Die Gäste anzuhalten, "sich beim Kommen und Gehen ruhig zu verhalten".
Wie genau wird Nachtruhe überhaupt definiert?
Im Wesentlichen bedeutet es, "dass Geräusche außerhalb der Wohnung kaum noch wahrnehmbar sein sollen", erklärt Wall. Dezibelgrenzen ließen sich dafür nicht anführen. Grundsätzlich ist die Nachtruhe in den Landesimmissionsschutz-Gesetzen geregelt - und meist von 22.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens einzuhalten, ergänzt Storm. Doch grundsätzlich gilt: Geräusche aus der Nachbarwohnung, die durch Grundbedürfnisse verursacht werden, müssten Mieter dulden. So sei beispielsweise das Duschen auch nach 22.00 Uhr erlaubt. "Sofern es in angemessener Weise geschieht", sagt Storm.
Übertragen auf Silvester: Erlaubt ist es, im üblichen Maß zu feiern. Viele Mieter und ihre Gäste lassen um Mitternacht vor dem Haus Raketen steigen und stoßen dort aufs neue Jahr an.
Wer ist nach der Party für den Müll verantwortlich?
Hinterlässt ein Mieter Müll auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen, kann ihn sein Vermieter dafür nicht zur Rechenschaft ziehen. Und auch für das Böllern auf dem privaten Grundstück gibt es meist keine Klausel im Mietvertrag. Dennoch: "Jeder Mieter ist verpflichtet, seinen Müll wegzuräumen, der aus besonderen Anlässen übermäßig entsteht", sagt Wall. Insofern müsse ein Mieter die Überreste seiner Silvesterparty hinterher beseitigen. Feiern mehrere Parteien im Haus, sei der Schuldige hinterher aber schwer auszumachen.
Wer haftet, wenn ein Böller auf dem Nachbarbalkon Schäden anrichtet?
"Silvester zählt erfahrungsgemäß zu den schadenträchtigsten Tagen eines Jahres", sagt Hasso Suliak vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin. Verirrte Raketen auf Nachbarbalkon seien keine Seltenheit. In der Regel haftet derjenige, der den Schaden verursacht. Und dann gilt: "Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich Schäden, die Sie bei Dritten anrichten – soweit dies nicht vorsätzlich geschieht", erklärt Suliak.
Balkone seien allerdings kein geeigneter Ort, um Raketen zu zünden. Die Gefahr von Schäden am Gebäude sei zu hoch, urteilte das Amtsgericht Berlin-Mitte (Az.: 25 C 177/01), wie Strom informiert.
Wer kommt für Schäden auf, die ein Kind an Silvester verursacht?
In der Regel springt die private Haftpflichtversicherung der Eltern ein. Bei Kindern unter sieben Jahren geht der Gesetzgeber davon aus, dass sie die Gefährlichkeit ihrer Handlung nicht erkennen können. Mit der Folge: Sie können in der Regel nicht zur Verantwortung gezogen werden. Sind sie älter als sieben Jahre, komme es auf den Einzelfall an, sagt Suliak.
Wenn das Kind nicht haftbar gemacht werden kann, können Eltern oder andere Aufsichtspersonen eventuell zur Verantwortung gezogen werden. Insbesondere, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wann das genau der Fall ist, lasse sich laut Suliak nicht pauschal beantworten. Um Schäden und kostspielige Folgen zu vermeiden, rät er: "Kinder sollten nie unbeaufsichtigt Raketen zünden." © dpa
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