- Ende Mai soll das Entlastungspaket 2 zur Energiekrise kommen.
- Es treten Teile eines neuen Verbraucherschutzgesetzes in Kraft, unter anderem zu Kaffeefahrten.
- Auch werden Haustürgeschäfte und Telefonwerbung erschwert.
Der Krieg gegen die Ukraine stellt Deutschland auch bei der Energieversorgung vor große Herausforderungen. Schon jetzt sind die Kosten für Energie, Lebensmittel und Kraftstoffe gestiegen. Deswegen hat die Ampel-Koalition kürzlich ein zweites Entlastungspaket beschlossen.
Abstimmung über Entlastungspaket 2
Es beinhaltet unter anderem eine Energiepreispauschale von 300 Euro, die zusätzlich zum Lohn oder, bei Selbständigen, über eine einmalige Senkung der Einkommensteuer-Vorauszahlung kommen soll. Außerdem sind ein Kinderbonus in Höhe von 100 Euro pro Kind sowie eine Einmalzahlung für Sozialhilfe-Empfänger in Höhe von 200 Euro vorgesehen. Auch soll das 9-Euro-Monatsticket für Bus und Bahn im Juni bis August kommen und im gleichen Zeitraum die Energiesteuer auf Benzin und Diesel gesenkt werden. Beschlossen werden soll das Entlastungspaket 2 durch Bundestag und Bundesrat am 19. und 20. Mai und dann "zügig in Kraft treten", wie es auf der Website der Bundesregierung heißt.
Verbraucherfreundlicherer Online-Handel
Definitiv in Kraft treten am 28. Mai Teile des neuen Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht. Danach müssen Anbieter von Online-Marktplätzen wie Ebay und Betreiber von Vergleichsportalen wie Check24 besser darüber informieren, wie sie Suchergebnisse zu Produkten auf ihrer Website in ein Ranking einsortieren - also zum Beispiel, aufgrund welcher Kriterien ein Produkt oben steht. Nutzer müssen vor einem Kauf unter anderem Informationen darüber erhalten, wann ein Produkt auf die Seite gestellt wurde, wie oft es angeklickt wurde, wie es bewertet wurde, wie beliebt es ist und ob für seine Platzierung bezahlt wurde.
Auf Kaffeefahrten darf nicht mehr alles verkauft werden
Das neue Gesetz enthält auch strengere Regelungen dazu, was auf "Kaffeefahrten" verkauft werden darf. Laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist der Verkauf von Versicherungen, Bausparverträgen, Nahrungsergänzungsmitteln und Medizinprodukten demnach ab dem 28. Mai verboten. Insbesondere ältere Menschen als bevorzugte Zielgruppe sollten so vor missbräuchlichen Praktiken geschützt werden. Zudem müssten Kaffeefahrten-Teilnehmer künftig vom Veranstalter besser über ihre Rechte informiert werden, zum Beispiel, bis wann sie widerrufen können, wenn sie etwas gekauft haben.
Haustürgeschäfte und Telefonwerbung werden erschwert
Auch bei Haustürgeschäften sollen Verbraucher besser geschützt werden: Ebenfalls ab dem 28. Mai soll es nicht mehr erlaubt sein, bei solchen Geschäften noch am Tag der Vertragsunterzeichnung bezahlen zu müssen (Ausnahme: Waren- oder Dienstleistungswert unter 50 Euro). Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schreibt dazu: "Damit sollen Überrumpelte davor geschützt werden, dass sie den häufig bar bezahlten hohen Beträgen windiger Geschäftemacher an der Haustür vergeblich hinterherlaufen müssen, wenn sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen (…)."
Bei Telefonwerbung müssen Anbieter ab Ende Mai die Einwilligung der Angerufenen dokumentieren und fünf Jahre aufbewahren. Dadurch soll die Bundesnetzagentur unerlaubte Telefonwerbung effizienter ahnden können, wie die Bundesregierung schreibt.
Einfacherer Hinweis bei reduzierten Lebensmittelpreisen
Für Supermärkte und andere Händler wird es ab Ende Mai einfacher, Lebensmittel mit einer kurzen Haltbarkeit, die kurz vor dem Ablaufdatum stehen, mit einem reduzierten Preis auszuzeichnen. Es reiche nun ein einfacher Hinweis wie "30 Prozent billiger", schreibt die Verbraucherzentrale, bislang müssten Händler den neuen Preis extra angeben und dafür auch ein neues Preisschild erstellen. Der geringere Aufwand soll dazu führen, dass Lebensmittel wie Fleisch oder Milch kurz vor Ablaufdatum eben nicht direkt weggeworfen, sondern erstmal reduziert im Handel bleiben und vielleicht noch verkauft werden.
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Corona: Einreise und Arbeitsschutz
Beim Thema Corona gibt es in diesem Monat, anders als zuletzt, auf Bundesebene keine neuen Regeln. Explizit verlängert hat die Bundesregierung die Corona-Regeln zur Einreise nach Deutschland. Demnach gilt, vorerst bis zum 31. Mai, die 3G-Nachweispflicht für alle, die nach Deutschland einreisen. Die Coronavirus-Einreiseverordnung wäre eigentlich am 28. April ausgelaufen.
Ob die Corona-Arbeitsverordnung noch einmal verlängert wird, ist unklar. Sie gilt vorerst bis zum 25. Mai. Mit der Verlängerung im März war die Einschätzung, welche Schutzmaßnahmen in Betrieben nötig sind, bereits an die Unternehmen übergeben worden.
Chip-TAN und Google
Wer Kunde bei der Postbank ist und bisher das Chip-TAN-Verfahren genutzt hat, muss sich im Mai umstellen. Statt mit einer TAN-Eingabe würden Aufträge nun nur noch mit der Postbank-BestSign-App per Fingerabdruck oder Face ID freigegeben oder mit einem Zusatzgerät. Das soll mehr Komfort und Sicherheit bringen.
Um Sicherheit geht es auch bei einer Änderung, die Nutzer eines Google-Kontos betrifft: Ab dem 30. Mai werden von Google keine Drittanbieter-Apps und -Geräte mehr unterstützt, bei denen es ausreicht, sich über Nutzernamen und Passwort in das Google-Konto einzuloggen. Stattdessen soll eine Zwei-Faktor-Authentifizierung erfolgen, bei der zusätzlich etwa ein per SMS versendeter PIN-Code eingegeben werden muss.
Steuererklärung und Zensus
Am 31. Mai läuft die Frist für die Steuererklärung 2020 für alle jene ab, die sie einem Steuerberater übertragen haben (die Frist ohne ist bereits letzten Oktober abgelaufen). Für die Erklärung 2021 ist noch bis zum 31. Juli 2022 Zeit.
Am 15. Mai startet zudem der wegen Corona um ein Jahr verschobene Zensus, also die große statistische Erhebung zur Bevölkerungszahl.
Verwendete Quellen:
- Website der Bundesregierung: Weitere Entlastungen auf dem Weg
- Website der Bundesregierung: Faire Verbraucherverträge
- Website der Bundesregierung: Regeln zur Einreise verlängert
- Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums zur Corona-Arbeitsschutz-Verordnung (16. März 2022)
- Website des Bundesfinanzminsteriums: Abgabe der Steuererklärung
- Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht im Bundesgesetzblatt
- Website der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Das ändert sich 2022 bei Rechten und Verträgen
- Website des Deutschen Bundestags: Neue Regelungen und Gesetzesänderungen im Jahr 2022
- Website der Postbank zu Chip-TAN
- Google-Support-Website zur Zwei-Faktor-Authentifizierung
- Website zum Zensus
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