Bald kommt der neue Personalausweis mit der Post und das neue Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft. Außerdem hält der November gute Nachrichten für Bankangestellte und den Tierschutz bereit.
Personalausweis per Post
Langsam verabschieden sich auch die deutschen Behörden von verstaubten Regelungen: Im November 2024 wird zumindest die rechtliche Grundlage für den Direktversand von sogenannten hoheitlichen Dokumenten wie dem Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel an die Meldeadresse des Antragstellers geschaffen. Der Versand der Dokumente ist gebührenpflichtig, dafür entfällt der zeitraubende Gang zur Behörde oder zum Ausgabeautomaten.
Allerdings kann der Service vermutlich erst ab dem Frühjahr 2025 in Anspruch genommen werden.
Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft
Durch die Einführung des neuen Selbstbestimmungsgesetzes können trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen im Personenstandsregister ändern lassen – ohne gerichtliche Entscheidung oder teures Sachverständigengutachten. Um sich als männlich, weiblich, divers oder geschlechtslos im Personenstandsregister eintragen zu lassen, genügt eine Erklärung beim Standesamt.
Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren können den Antrag selbst einreichen. Sie benötigen jedoch die Zustimmung der Eltern oder sorgeberechtigter Personen. Möchte ein Kind unter 14 Jahren eine Änderung vornehmen, müssen die Sorgeberechtigten den Antrag stellen.
Der Wunsch auf Änderung von Geschlecht oder Vorname muss zunächst mündlich oder schriftlich beim Standesamt angemeldet werden. Nach einer dreimonatigen Frist kann dann der eigentliche Antrag eingereicht werden – und wird umgehend wirksam. Nach einer Sperrfrist von einem Jahr können Erwachsene erneut eine Änderung beantragen. Für Minderjährige gilt die Sperrfrist nicht.
Gehaltserhöhung für Bankangestellte
Die gut 60.000 Beschäftigten der öffentlichen Banken erhalten ab 1. November mehr Geld. Die Gehälter sollen laut der Gewerkschaft Verdi in drei Stufen um insgesamt 11,5 Prozent steigen.
Stufe eins mit sechs Prozent mehr Gehalt steht im November 2024 an, die Stufen zwei und drei folgen im November 2025 und 2026. Der neue Tarifvertrag soll bundesweit für Mitarbeitende von 63 Instituten gelten.
Besserer Wildtierschutz durch Drohnen
Rund 20.000 Rehkitze konnten im Frühjahr 2024 durch den Einsatz von Drohnen vor Verletzungen durch Mähdrescher gerettet werden. Möglich machte es eine zeitlich begrenzte Ausnahmeregelung.
Denn: In der EU müssen Drohnen mit Kameras eigentlich 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten einhalten. Da im dicht besiedelten Deutschland viele Felder näher an den ausgewiesenen Zonen liegen, wird die bald auslaufende Ausnahmeregelung in eine Allgemeinverfügung umgewandelt.
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Für einen verbesserten Schutz von Wildtieren kann der Mindestabstand für Drohnen dann dauerhaft auf zehn Meter gesenkt werden – wenn sie aus Tierschutzzwecken zum Einsatz kommen. Die Neuregelung tritt ab dem 20. November 2024 in Kraft.
Wirtschafts-Identifikationsnummer wird eingeführt
Ab November erhalten wirtschaftlich Tätige – sowohl Einzelne als auch Gesellschaften – eine Wirtschafts-Identifikationsnummer, kurz W-IdNr. Ziel ist es, die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden zu vereinfachen. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Identifikationsnummer und Steuernummer bleiben bestehen.
Die Wirtschaftsnummer dient als bundesweit einheitliches Identifizierungsmerkmal und bleibt so lange gültig, wie die wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird, auch bei Umzug oder Namensänderungen.
Die Nummer teilt das Bundeszentralamt für Steuern automatisch zu. Wer bis Ende November noch keine Nummer hat, muss sich erst einmal keine Sorgen machen, da die Angabe der Nummer noch nicht verpflichtend ist. Die Zuteilung der Nummern erfolgt stufenweise ohne Antragstellung, die Vergabe wird laut Bundesfinanzministerium voraussichtlich bis 2026 laufen.
Neue Bundesratspräsidentin
Jedes Jahr zum 1. November wechselt die Bundesratspräsidentschaft, die von der Länderkammer aus den 16 Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen gewählt wird.
Die aktuelle Bundesratspräsidentin, Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD), gibt das Amt an Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (ebenfalls SPD) weiter.
Der jeweilige Amtsinhaber oder Amtsinhaberin nimmt die Befugnisse des Bundespräsidenten wahr, wenn dieser vorzeitig aus dem Amt geschieden oder anderweitig verhindert ist. Einladungen zu Plenarsitzungen des Bundesrates sowie deren Leitung gehören ebenfalls zu den Aufgaben.
Karnevalsbeginn
Am 11.11. um 11:11 Uhr beginnt offiziell die fünfte Jahreszeit. Vor allem in den Karnevalshochburgen Köln und Düsseldorf wird dann wieder ausgiebig gefeiert – für viele eine willkommene Abwechslung auf der Zielgeraden eines turbulenten Jahres.
Verwendete Quellen
- personalausweisportal.de: Neuerungen bei Ausweisdokumenten in Sicht
- ver.di.de: 11,5 Prozent mehr Gehalt: ver.di erzielt Verhandlungsergebnis für Beschäftigte der öffentlichen Banken
- bzst.de: Die Wirtschafts-Identifikationsnummer
- bundesrat.de: Präsidentin und Präsidium
- bmdv.bund.de: Dauerhafte Lösung für Wildtierrettung mit Drohnen
- bmfsfj.de: Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
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